Ab welcher Uhrzeit dürfen Handwerker morgens tätig werden und Lärm machen?

13 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Problem hatte ich hier auch,bevor ich explodiert wäre habe ich mal nachgeschaut.

Von Montags bis einschließlich Samstags dürfen Handwerker von  6 bis 22Uhr Lärm produzieren.

Ist eine Frechheit,ist aber gesetzlich erlaubt.

Prima WE im Ars..Erholung gleich Null.


Ich denke, es darf werktags (das ist einschließlich Samstag) ab 07.00 Uhr gearbeitet werden.

Hallo trixitrix,

es gibt eine sogenannte Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, in der auf die Betriebszeiten ebendieser lauten Arbeitshilfen eingegangen wird http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/pdf/geraete-und-maschinenlaermschutz.pdf Darin ist festgelegt, dass sie nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht an Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr betrieben werden dürfen. Wie es sich mit dem Palaver der Mitarbeiter untereinander und den Vorbereitungen zur Arbeit verhält, weiß ich allerdings nicht. Vielleicht könnte deine Mutter das gemeinschaftlich mit der Nachbarschaft zur Sprache bringen? Es wäre sicher gut, hier zu einer gütlichen Einigung zu kommen - vielleicht ist den Arbeitern nicht bewusst, wie störend sich ihre 'Gespräche' und Vorbereitungen um diese Uhrzeit auswirken?

Ab 7 Uhr dürfen sie das offiziell.

Ab 07.00 Uhr dürfen die das