Ein Eigentümer hat seine große Wohnung geteilt, damit war auch die Eigentümergemeinschaft einverstanden.
Die Kinder waren groß geworden und sollten oben bisschen Privatsphäre haben.
Seit Jahren ist aber nun der Eigentümer und auch die Kinder weg gezogen und er vermietet die Wohnung an zwei verschiedene Mieter mit zwei Mietverträgen.
Das ist weder in der Teilungserklärung erfasst worden, es gibt keine architektonischen Teilungen, keine Baugenehmigung.
Offiziell wird das als eine Wohnung geführt.
Aber: zwei Mietparteien machen mehr Müll, mehr kaputt, mehr Lärm.
Zumal es auch eine offizielle Eingangstür jetzt hat, die von außen durch den Hauptflur in die Wohnung führt. Mehr Leute also auch, die durchs Treppenhaus laufen.
Könnt man nicht verlangen dass er das rückgängig macht?
Und darf er das so inoffiziell machen, wo er offiziell vermietet?