Ab wann, ist eine Unterschrift ungültig?
Wenn man etwas aus Angst oder Unwissenheit unterschrieben hat, oder später festgestellt hat, das man über den Leisten gezogen wurde , etc. Wie sieht das Rechtlich aus?
11 Antworten
wenn du glaubhaft machen kannst, dass du den Inhalt des Vertrages nicht verstanden hast, z.B. weil du der Sprache nicht mächtig bist, hast du geringe Chancen das ganze Anzufechten. Natürlich auch dann, wenn die Unterschrift durch Ausüben von Druck zustande gekommen ist. Ansonsten gilt: Vertrag ist Vertrag!
Unterschriften, die irrtümlich erfolgen sind wie Übrige gültig zum Zeitpunkt der Abgabe. Unterschriften zu denen man unter Androhung eines Übels/Unheils gezwungen wurde, sind ungültig und auf Seiten des Nötigenden strafbar. Die Beweislage ist zu beachten.
Wenn du z. B. durch Gewaltandrohung zu einer Unterschrift genötigt wurdest (und das auch nachweisen kannst), kann die Unterschrift juristisch angefochten werden. Bei Unwissenheit ist das anders, denn auch da gilt der Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Ab 2.0 Promille gilt man als Unzurechnungsfähig... da ist sie ungültig und unter Drohung auch.
aus angst oder zwang oder wenn man absichtlich betrogen wird ist der vertrag auch ungültig.