Ab wann gilt ein Arbeitsvertrag als geschlossen?
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich habe ein konkretes Vertragsangebot als pdf vorliegen. Die Firma erwartet nun von mir eine Rückantwort, dass ich den Vertrag zu den Bedingungen annehme um mir dann anschließend den unterschriebenen Originalvertrag zuzuschicken. Es wird also voraussichtlich einige Tage dauern, bis letzlich alle Unterschriften geleistet sind. Ich habe allerdings in den nächsten Tagen noch Vertragsgespräche mit anderen Firmen, die ich erst dann absagen möchte, wenn ich einen Arbeitsvertrag in der Tasche habe.
Meine Frage nun:
Wenn ich morgen bei der ersten Firma anrufe und sage, dass ich ihr Vertragsangebot annehme, ist der Vertrag dann geschlossen, oder sollte ich grundsätzlich erst dann anderen Firmen absagen, wenn ich ein unterschriebenes Exemplar des Vertrages in der Hand habe?
Besten Dank für Ihre Antworten.
5 Antworten
Auch wenn es kompliziert ist, ein paar Vorbetrachtungen die unbedingt erforderlich sind:
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann auch mündlich vereinbart werden, das Arbeitsverhältnis ist, sofern das Zustandekommen beweisbar ist, rechtskräftig. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist also gar nicht zwingend erforderlich, der Arbeitgeber muss lediglich, binnen eines Monats, dem Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsinhalte schriftlich nachweisen. Um ein mündlich geschlossenes Arbeitsverhältnis zu kündigen Bedarf es der Schriftform bzw. beide Seiten müssen sich an die Kündigungsfristen halten.
Fazit:
Wenn Sie morgen bei der ersten Firma anrufen und zusagen gilt der Vertrag für beide Seiten als wirksam abgeschlossen, sofern der Arbeitgeber b4elegen kann dass Sie zugesagt haben. Der Arbeitgeber ist bereits jetzt an sein Vertragsangebot bebunden, da der Arbeitgeber seinen Willen schon kundgetan hat, indem er Ihnen das schriftliche Vertragsangebot geschickt hat.
Wenn Sie nicht vorhaben dort anzufangen sollten Sie keine mündliche Zusage machen, sondern erbitten Sie sich Zeit zur Entscheidung.
Wenn Sie wollen können Sie bereits jetzt bei den anderen Firmen absagen, da Sie den Arbeitgeber in Regress nehmen können, sollte er Ihnen einfach nur absagen.
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis schriftlich, können Sie ihn nicht in Regress nehmen. Eine Kündigung ist grundsätzlich auch vor dem eigentlichen Beginn des Arbeitsverhältnisses möglich, sofern diese Möglichkeit nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. Die kündigende Seite muss die Kündigung schriftlich erklären und sich an die vereinbarten Kündigungsfristen halten.
Peter Kleinsorge
Der Ergänzung kann ich mich gut anschließen, auch ich würde die Vorstellungsgespräche bei den anderen Firmen wahrnehmen.
Peter Kleinsorge
Ein Arbeitsvertrag gilt erst dann als geschlossen wenn beide Vertragsparteien eine Kopie jedes Vertrages mit den Unterschriften ALLER Vertragsparteien erhalten haben.
Kurz gesagt: Der Vertrag ist erst dann gültig wenn du das Unterschriebene original in der Hand hältst
Also ich würde nur sagen, das du mit dem "Angebot" einverstanden bist - nix unterschreiben - auch keinen Vorvertrag! Wenn du dann das vom Unternehmen unterzeichnete Papier(und alle Konditionen richtig sind!) in den Händen hast und bis dahin noch kein anderes/besseres Angebot bzw. Vertrag hast unterschreibst du(damit ist der Vertrag gültig - aber letztlich für den AG erst "beweisbar" wenn er tatsächlich bei Ihm ankommt!)
Wir leben schließlich in einer freien Marktwirtschaft und umgedreht machen es die AG ja genauso...
wenn alle Unterschrieben haben und Du ein komplettes Exemplar in der Hand hast, dann sag erst den anderen Firmen ab .... sicher ist sicher
Hallo, meinen Sie nicht, dass es zielführend, - eigentlich auch fair, wäre, wenn Sie Ihre noch nicht 100 % ige Überzeugtheit in dieser Sache, Ihre Zögerlichkeit aufgrund anderer evt. Optionen, so offen wie möglich, dem betreffenden potentiellen Arbeitgeber schildern ?? Einerseits müßte es ihm von der Sache her einleuchten, anderseits wäre dies eine - empirischer gehts kaum"- demonstration Ihrer Integrität, Loyalität,..insofern als dass Sie dadurch auch an seine Seite mit-denken..
Sehr gute Antwort!
Allerdings muss man immer berücksichtigen: Leider fühlen sich heute viele Menschen (auch Firmen...) nicht mehr an mündliche Zusagen gebunden. Und vor Gericht ist im Zweifelsfall eine mündliche Zusage nur schwer zu beweisen. Da hilft es einem dann nicht viel, wenn man zwar Recht hat, es vor Gericht aber nicht bekommt...
Deshalb wäre mein Rat: Bevor der Vertrag nicht unterschrieben vorliegt, würde ich die anderen Gespräche noch wahrnehmen. Es ist immer interessant, in einem Gespräch andere Firmen kennenzulernen. "Sinnlos" sind die Gespräche deshalb nicht. Und wer weiss - vielleicht ist ja doch noch ein Traumjob dabei, der den jetzt anvisierten Vertragsabschluss nochmal ins wanken bringt...