A2 Regelung?
Hallo, Ich habe mittlerweile schon ein paar Fragen zum Thema A2 Führerschein gestellt, mir ist aber durch einen Kolegen eine andere gekommen. Mein Kollege hat sich heute mit mir unterhalten und ich meinte recht enttäuscht zu ihm, dass ich mir so gerne die R1 holen würde, was ja laut A2 Regelung nicht mehr erlaubt ist. (Mache meinen Schein erst Ende des Jahres) Jedoch meinte er dann, es sei erlaubt, eine große Maschine zu kaufen, die noch vor der A2 Regelung gedrosselt wurde. Also zum Beispiel eine R1, die Anfang 2016 auf 48ps gedrosselte wurde. Stimmt das?
Nur nebenbei: Mich interessiert es nicht, ob diese Maschine auf 48ps gedrosselt werden sollte, oder wie sie sich dann fährt, sondern lediglich, ob das erlaubt ist, Nur um Missverständnisse vorzubeugen😊
Danke schonmal für die Antworten! Liebe Grüße julieve
4 Antworten
Hallo Julieve,
da liegt dein Kollege vollkommen falsch!
Wann das Motorrad gekauft oder gedrosselt wurde, spielt überhaupt keine Rolle!
Es geht bei der Neuregelung um eine der Fahrerlaubnis-Verordnung und es zählt einzig und alleine das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis.
Wer den A2 bis einschließlich 27. Dezember 2016 erworben hat, darf auch weiterhin alle Motorräder auf 35 kW / 48 PS gedrosselt fahren.
Für alle, die den A2 ab dem 28. Dezember 2016 gemacht haben, greift die Neuregelung ohne Ausnahme.
Viele Grüße
Michael
Das Datum der Ausstellung des Füherschein ist maßgebend nicht das Motorrad und eine R1 auf 48 PS fährt sich so wie ein Pferd das nur einem Bein hat also beschissen .
Und auch nach 2 Jahren A2 kann man das Ding nicht beherrschen weil das Können dazu fehlt .
Das kommt über Jahre und Jahrzehnte an viel Fahrpraxis und nicht nach 2 Jahren A2 .
Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen.
Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen.
Jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz).
Dieser gilt jedoch nur im Inland.
Wichtiger Hinweis für das Ausland
Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben.
Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.
Hallo fuji415,
Danke für die Antwort!
Ich habe ja oben geschrieben, dass es für mich nicht interessant ist, wie die Maschine fährt, mit der Drossel.
Ich denke eben auch, dass jeder selbst entscheiden sollte, wann er/sie "bereit" ist ein liter-bike zu fahren, was ja offiziell laut A-Richtlinien nach dem 2-Jährigen Besitz des A2-Führerscheins erlaubt ist.
Liebe Grüße
Nein ist es nicht.
Nur wenn du den Führerschein vor dem 26.12.17 gemacht hast (z.B wie ich) dürftest du ein "Bigbike" drosseln. Wenn du den Schein erst machst, hast du leider Pech gehabt.
26.12.16* :))
Nein, es ist nicht erlaubt.