R6 mit a2 Führerschein?
Hallo Leute, ihr habt ja bestimmt schon von diesem neuen Gesetz gehört das man mit a2 eine nicht mehr als 92 ps gedrosselte Maschine fahren darf (46 gedrosselt), mich würde es aber interessieren was passieren würde wenn ich eine R6 nehmen würde und sie trotzdem drosseln würde. Ich weiß fahren ohne Fahrerlaubnis aber so schlimm kann das ja nicht bestraft werden da sie gedrosselt ist. Bin übrigens noch nicht fertig mit dem a2 Führerschein
8 Antworten
Hmmm diesen Spruch bei der Kontrolle und dir ist ne MPU sicher. Warum fällt es euch so schwer, die Regeln zu verinnerlichen und zu befolgen?
Hallo,
erst einmal die richtigen Zahlen ;-)
Mit der Klasse A2 maximal 35 kW (48 PS) und diese hergeleitet von maximal 70 kW (96 PS).
Und doch, das ist so schlimm - so schlimm, als hättest du gar keine Fahrerlaubnis.
Du hast richtig erkannt, dass das dann Fahren ohne Fahrerlaubnis ist und das ist eine STRAFTAT.
https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Weil das gern auch verwechselt wird, noch folgender Hinweis:
Es ist absolut egal, wann das Motorrad gedrosselt oder es gekauft wurde. Für diese Regelung ist einzig und alleine das Datum des Erwerbs der Fahrerlaubnis maßgeblich.
Da du den Erwerb der Klasse A2 noch vor dir hast, gilt diese Regelung für dich in jedem Fall.
Viele Grüße
Michael
Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (46,93 PS ), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen.
Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW( 93,87 PS) die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW(46,93 PS) für die Klasse A2 darstellen.
Eine R6 ist nicht mehr mit A2 zu fahren selbst mit der Drossel auf 35 KW nicht auf Grund der Leistung die sie offen hat 88-95 KW je nach Baujahr also nichts für Frischlinge mit A2 und auch nicht mit A Frischlingen
die nicht fahren können das ist ein Bike für Leute die min 15 -20 Jahre schon fahren und sich die 130 PS offen zutrauen was kein Führerscheinneulinge kann das endet fast immer im Grad oder Rollstuhl .
Welches "Leistungsgewicht" das Motorrad in diesem Fall hat, ist vollkommen unerheblich.
Wenn du den A2 erst in 2017 erworben hast, dann fährst du mit der R6 ohne Fahrerlaubnis und begehst eine Straftat, weil sie original mehr als 70 kW hat.
Gruß Michael
Nach der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) darf das Motorrad maximal 70 kW haben - darin steht nichts von "dem Doppelten".
https://www.gesetze-im-internet.de/fev\_2010/\_\_6.html
Ist zwar in dem Fall egal, aber so ist es richtig ;-)
Gruß Michael
Moin,
Wenn du trotzdem eine R6 Fahren willst, obwohl man die nicht gedrosselt fahren darf, brauchst du eig. gar nicht erst den A2 machen. Fahren ohne Führerschein ist und bleibt Fahren ohne Führerschein, wird auch nicht gemildert wenn sie gedrosselt ist. Ich denke in der Probezeit damit erwischt zu werden heißt auch der Lappen ist weg.
MfG
Doch, beim Fahren ohne Fahrerlaubnis wird hart bestraft. Den Führerschein bist du mindestens sechs Monate los, es kann sogar eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden. Zudem kann das Motorrad eingezogen werden.
Ja, Aber die r6 wiegt doch um einiges mehr da fällt man mit der r6 laut Berechnung sogar noch knapp unter die 0.2ps Pro Kilo !? Die r6 wiegt ca 180 kilo ..
Vilt habe ich mich auch verrechnet aber ich weiß zugelassen sind 0.2 ps pro Kilo ... aber ich weiß auch das es seit 2017 ein neues gesetzt gibt .. Ich meine meinen im Spätsommer letztes Jahr abgeschlossen und fahre eine r6..