Führerschein Prüfung hinauszögern?
Guten Tag,
Ich mache aktuell gerade meine Führerscheinklasse B und werde ab dem Jahr 2018 Anfang März 18.
Nun denn ich habe schon fast all meine Theoriestunden, fertig und habe schon 2 Fahrstunden. Für die Theor. Prüfung bin ich eigentlich bestens vorbereitet, doch ich befürchte, sollte ich auch die Praktische Prüfung absolvieren, wäre dies gegen Anfang Februar und mir fehlt dann 1 Monat Praxis mit dem Auto, als Fahranfänger.
Nun ich wollte mal fragen, ob man zwischen zeitlich ggf. den Fahrschullehrer fragen kann, ob man in dem Monat unter Beaufsichtigung, mit ihm fahren darf, wie halt in ner normalen Fahrstunde oder es sich andere Möglichkeiten ergeben können wie z.B hinaus zögern oder eine Vor Beantragung des Führerscheins. Da ich aktuell mit Wartezeiten, ung. 1 Stunde brauche, bis ich zur Arbeit erscheine und keines meiner Familienmitglieder einen Führerschein besitzt.
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Dein Fahrlehrer muss dich eigentlich vorher fragen ob du denkst, dass du bereit bist, bevor er einen Termin für die Prüfung festlegt. Allerdings musst du dann trotzdem die Gebühr bezahlen, wenn er dich schon angemeldet hat. Also kläre das rechtzeitig mit ihm!
Guten Morgen,
also vor 18 fahren wird nichts, am beleiteten Fahren wirst du nicht teilnehmen können, das hättest du vorher beantragen müssen.
Allerdings kannst du die praktische Prüfung ziemlich lange hinauszögern, würde dir also raten bis zu deinem18ten Geburtstag noch paar Fahrstunden zu nehmen, dass du nicht aus der Übung kommst und dn mit 18 die Prüfung machst.
Soweit ich weiß kannst du die praktische um mehrere Monate sogar herauszögern, wenn du willst :D
lg
Warum hast du kein BF17 beantragt?
Dann mach halt langsam mit dem praktischen Teil .. mach damit erst im Januar weiter, so das du knapp vor deinem Geburtstag die praktische Prüfung erst machst.
Es gibt Ausnahmegenehmigungen .. aber bis das durch ist, bist du schon 18. ^^
Die FE hast Du ja gewiss schon beantragt, dieser Antrag ist ein Jahr gültig.
Nach bestehen der Theorieprüfung hast Du ein Jahr Zeit die Fahrprüfung zu absolvieren.
Theorieprüfung kannst Du frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter ablegen.
Fahrprüfung einen Monat vorher.
Und wer zwingt dich, anf. Februar die praktische Prüfung zu machen?
Kannst doch genausogut erst im März loslegen. Und wdr weiss, ob du Anf. Februar schon so weit bist, die bisherigen 2 Stunden sagen ja nicht viel aus.