700 € Bußgeld in Ausbildung (400 €)?
Hallo , meine Freundin muss knapp 700 bußgeld bezahlen. Jedoch verdient sie gerade mal 400 euro da sie in der Ausbildung ist ! Wir wohnen zusammen und haben das Geld nicht gerade locker sitzen :0 Wie läuft das ab ? Nehmen sie aufgrund meines Einkommens (wg Wohnung) keine Rücksicht ? Was kann man machen. . Auf einmal zahlen ist unmöglich !! Bitte um Hilfe
9 Antworten
Wäre hilfreich zu wissen wegen was. Aber auf geringes Einkommen wird keine Rücksicht genommen. Man kann an der Stelle wohin es gezahlt werden muss die Situation schildern und um Ratenzahlung bitten. Und mit DEINEM Einkommen hat das schon gleich gaar nichts zu tun
Hallo Bloodnovsky,
ich würde mich an die Bußgeldstelle wenden und gegen die höhe des Betrages Einspruch einlegen und mich dabei auf folgenden Paragraphen berufen:
§ 17 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Höhe der Geldbuße
(1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.
(2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.
(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.
(4) Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.
Hierbei würde ich mich insbesondere auf den von mir fett da gestellten Text berufen, der ganz klar sagt, dass bei der Zumessung der Geldbuße auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen ist.
Im übrigen kann man mit der Bußgeldstelle auch eine Ratenzahlung vereinbaren.
Was ich mich allerdings frage ist, wie der Tatvorwurf lautet, dass man mit einem so hohen Bußgeld belegt wird?
Dann ein Hinweis zu dem Thema, ob Dein Einkommen mit berücksichtigt wird. Die Antwort ist ganz klar, dass Dein Einkommen keine Rolle spielt.
Schöne Grüße
TheGrow
Achso danke, die Polizeikostenrechnung hatte ich nicht auf den Zettel :-)
da hast du recht :) 500 Euro ist es normal , dazu kommt aber Bearbeitungsgebühr usw ! :) insgesamt ca 690
Die Bearbeitungsgebühr bei einem Bußgeld von 500,00 Euro beträgt:
- 25,00 Euro Gebühr plus
- 3,50 Euro an Auslagen für die Zustellung
Gesamt fallen so gesehen laut § 107 OWiG 28,50 Euro an Gebühren inkl. Auslagen an.
Bei Deiner Rechnung würden statt den im Gesetz genannten 28,50 Euro ja 190,00 Euro in Rechnung gestellt. Wenn dem so ist, ist die Forderung weit über dem Satz den das Gesetz her gibt.
Delikt. .. Alkohol am Steuer :/ ich hätte da noch ne frage: du sagst Einspruch einlegen. ? wie läuft das ab :D hab leider davon null Ahnung
Am besten Du schaust Dir mal die folgende Seite an:
http://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/
Dort ist ganz gut beschrieben, was Du wissen musst.
Allerdings wunder ich mich im Zusammenhang mit dem Bußgeld und Alkohol am Steuer über die Höhe von 700,- Euro.
Die Regelsätze für Alkohol am Steuer betragen:
- 500,00 Euro
- 1000,00 Euro
- 1500,00 Euro.
700,00 Euro gibt es dort meines Wissens nach gar nicht.
Oder wurde sie nicht von der Bußgeldstelle mit einem Bußgeld belegt, sondern per Strafbefehl / Urteil mit einer Geldstrafe von 700,- Euro? In dem Fall wäre die Bußgeldstelle gar nicht der richtige Ansprechpartner.
700 Euro Bußgeld ist nicht grad wenig, aber in der Regel gehen die Behörden auf Ratenzahlung ein. Einfach mal Kontakt aufnehmen, aber nicht warten, bis das Geld fällig wird, sondern sofort reagieren.
Wieso sollten sie auf DEIN Einkommen Rücksicht nehmen? Sie hat was angestellt und muss dafür blechen. Was sie machen kann? Mit der Bußgeldstelle reden ob sie in Raten zahlen kann.
700€ Bußgeld muss man auch erst einmal schaffen! Nach raten Zahlung fragen. Mehr wird kaum übrig bleiben. Wird halt 2-3 Jahre dauern.
a, Gebühr 25 b,.. 3,50 c , Auslagen für Polizei/gemeinde 159...