5 000 € als Selbstständiger?
Hallo zusammen,
ich habe mir zum ersten April ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung eröffnen lassen.
Nun habe ich seitdem um die 5 000 € verdient, weshalb ich mich Frage, mit was für Abgaben ich zu rechnen habe? Zumal der Freibetrag von glaube 22 500 € garnicht überschritten wurde.
Zu mir:
- Student
- 22
- Wohne bei meinen Eltern in Nordrhein-Westfalen
- Ledig/keine Kinder
- Keine Kirchensteuer
Sehr individuelle Frage - ich weiß! Ich bin aktuell auch auf der Suche nach einem Steuerberater. Trotzdem bin ich für jede hilfreiche Antwort sehr dankbar!
- Handelt sich lediglich um Geschäfte im Internet, bin Informatikstudent :)
5.000 € Umsatz oder tatsächlich 5.000 € Gewinn?
Hast du noch weitere Einnahmen z.B. einen Nebenjob im Studium?
Also ich habe 13 112 € verdient und muss aus geschäftlichen Gründen 60 % abdrücken, sprich mir bleiben 5 244 €. Das sollte der Gewinn sein :D
Weitere Einnahmen habe ich keine.
4 Antworten
Wenn du seit dem 1. April mehr als 13.000€ Umsatz gemacht hast,, die Kleinunternehmerregelung angewendet hast und diese Umsätze voraussichtlich langfristig erreicht werden, würde ich zu aller erst schleunigst beim Finanzamt nachfragen, ob die das für dieses Kalenderjahr so weiter laufen lassen würden. Die können dir nämlich bei so einem Umsatz ganz schnell unterstellen, dass du bei deiner Gewerbeanmeldung durchaus mit einem Umsatz von mehr als 50.000€ für das erste Geschäftsjahr hättest rechnen können, und dann die Umsatzsteuer von dir nachverlangen (die du deinen Kunden aber [hoffentlich] nie in Rechnung gestellt hast), da du die KU-Regelung nicht hättest anwenden dürfen!
Die 22.500€ beziehen sich auf diese Kleinunternehmerregelung. Aber auch nur für das vergangene Geschäftsjahr. Für das laufende Geschäftsjahr gilt eine Prognose von den o.g. 50.000€. Beide dieser Grenzen haben aber nichts mit Einkommens- und Gewerbesteuer zu tun. Und die ist tatsächlich individuell und kann dir hier niemand beantworten. Da gibt es genug Einkommenssteuerrechner im Netz. Ohnehin bezieht sich das alles immer auf ein Kalenderjahr und nicht einen Monat.
Hatte irgendwie 22.500€ in Erinnerung. Vermutlich wegen den ehemaligen 17.500€.
Und danke für die Ergänzung: Dass bei Betriebsgründung sogar die kleinere Grenze für das laufende Jahr gilt, hatte ich anders im Kopf.
Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 19.1 Abs. 4
Bei so großen Zahlen solltest Du Dich schleunigst mit dem Steuerrecht beschäftigen! Informiere Dich über den Unterschied zwischen Einnahmen, Ausgaben, Gewinn und Umsatz.
Du hast im ersten Monat schon über 13.000 Euro Umsatz. Aufs Jahr hochgerechnet sind das also über 150.000. Wenn Du von Anfang an mit einem Umsatz von mehr als 22.000 (nicht 22.500) gerechnet hast, dann musstest Du von Anfang an auch Umsatzsteuer ausweisen.
Einkommensteuer wird sowieso anfallen.
Danke! Das Problem ist nur, dass ich 5 000 € erhalten habe und diese 13 000 EUR nirgendwo zu sehen sind. Sprich mein Umsatz ist dann doch eigentlich auch mein Gewinn und das wären 5 000 €, oder nicht?
Ich weiß nicht wie die 13.000 zustande gekommen sind. Offenbar hast Du eine Leistung erbracht, die dem Leistungsempfänger soviel gekostet hat. Dann ist das Dein Umsatz.
Ähm... Der Freibetrag von 22.500 Euro gilt pro Jahr. Schon klar, oder?
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die 5000 Gewinn sind. Sollte es sich dabei um Umsatz handeln, wäre das etwa identisch mit meinen Umsätzen als Selbständige. Ich komme allein veranlagt auf etwa 1100 Euro Steuern im Monat. Etwa das Doppelte dürfte fällig werden, wenn das tatsächlich Gewinn sein sollte.
Es handelt sich um Gewinn. Eine andere Frage: Wenn ich beispielsweise 2 000 € Steuern zahle, kann ich dann auch für 2 000 € mir z. B. einen Laptop von der Steuer absetzen lassen und somit das Geld zurückkriegen? Alles unglaublich kompliziert, lol
Etwas von der Steuer absetzen bedeutet nicht, dass man Geld zurück bekommt, sondern dass man seine Steuervorauszahlung, die bei einem Gewinn von monatlich 5000 Euro mindestens quartalsmäßig abgeführt werden muss, wahrscheinlich aber sogar monatlich, um den Betrag der Mehrwertsteuer auf den absetzbaren Artikel reduziert. Im Falle eines 2000-Euro-Laptops also um 380 Euro.
Umsatzsteuer und Vorsteuer spielen keine Rolle bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung.
Die Betriebsausgabe wird Brutto angesetzt und entweder sofort oder laut AfA abgeschrieben.
Nun habe ich seitdem um die 5 000 € verdient
Du weißt doch gar nicht wie viel du verdient hast, so lange das Jahr noch läuft.
Einkommensteuerrechtliche Betrachtung deines Einkommens erfolgt immer vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres.
Zumal der Freibetrag von glaube 22 500 € garnicht überschritten wurde.
Der ist bei unterjähriger Tätigkeit entsprechend runterzurechnen.
Bei Betriebsgründung gilt die Grenze von 22.000 (nicht 22.500!) auch für das laufende Jahr. Sollte im Moment der Gründung der aufs Jahr hochgerechnete Umsatz im laufenden Kalenderjahr höher sein, dann ist die Kleinunternehmerregelung von Anfang an nicht möglich.