Hallo, ich arbeite seit nun über 2 Jahren bei einem Supermarktdiscounter auf 400€-Basis. Da ich studiere, arbeite ich meist abends bis Ladenschluss (21 Uhr)
Nun gibt es in einem Supermarkt aber nach Ladenschluss eben zwingend zu erledigende Dinge wie Kassenabrechnungen, Säuberung der Brotregale, Kaltstellen von gewissen Obst/Gemüseartikeln, Verlusterfassung (übrig gebliebene Brötchen etc), Tresorzählung, Tagesabschluss,...
Meine heutige Schichtleiterin hat mir von einer Anweisung der Bezirksleitung berichtet, die da lautet: Aushilfen werden (im Gegensatz zu Teil-/Vollzeitkräften, die bis 21:15 bezahlt werden) nur noch bis Ladenschluss vergütet. Angeblich, weil der Stundenlohn höher ist (Spätzuschläge, Urlaubs-/Weihnachtsgeld sind im Stundenlohn der Aushilfen verrechnet), jedoch geht diese Rechnung für mich nicht auf, da die Festangestellten diese Boni ja auch bekommen. Nur eben nicht centweise pro Stunde, sondern in der klassischen Form.
Ansonsten wird von uns erwartet, dass wir 15 Minuten vor Schichtbeginn im Markt eintreffen, um z.B. die Kasse einzuzählen, damit der Abzulösende pünktlich nach Hause gehen kann. (Das war bis heute nie ein Problem für mich)
Jetzt meine Frage: Ist das überhaupt rechtens, von Aushilfen zu erwarten, dass sie bleiben bis die Abschlussarbeiten nach Ladenschluss erledigt sind, ohne dafür bezahlt zu werden, während die Festangestellten, mit denen man gegen 21:20-21:30 zur Türe hinausgeht. zumindest bis 21:15 bezahlt werden?
Denn meiner Ansicht nach ist Arbeit jede Minute, die ich zu Gunsten des Arbeitgebers in Arbeitsbereitschaft im Markt verbringe, und muss damit auch bezahlt werden. (?)