2 Autos angezündet- wie hoch ist die Strafe als Jugendlicher?

7 Antworten

Hallo

im Jugendstrafrecht gibt es Sozialstunden und Jugendarrest

ich nehme stark an, dass keine Sozialstunden mehr angeordnet werden sondern gleich ein paar Wochen Jugendarrest

die Versicherung wird evtl den Schaden an den Versicherten bezahlen, sie holt sich das Geld aber wieder vom Jugendlichen zurück, dazu hat sie 30 Jahre Zeit

und nicht vergessen, wenn ein Fahrzeug brennt gibt es immer einen Flurschaden, und das teeren einer Straße, auch wenn es nur ein paar Meter wären, ist verdammt teuer

wenn man es selbee nicht zahlen kann da man nicht arbeitet

wie gesagt, die Versicherung kann 30 Jahre warten, bis dahin sind natürlich Zinsen zu zahlen


Dinbo 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 00:32

Zählt gute Führung bei Jugendarrest auch und wenn ja um wieviele wochen könnte das die Dauer verkürzen falls man das so allgemein sagen kann?

furbo  19.11.2015, 07:52
@Dinbo

Lass dir nichts erzählen. Der Arrest ist keine Strafe sondern ein Zuchtmittel und wird durchgezogen. Zumal er zu kurz ist, Verhaltensänderungen zu beurteilen. Es gelten eben nicht die Regeln des normalen Strafvollzugs. 

Allerdings glaube ich nicht, dass man nach einer Brandstiftung noch mit Jugendarrest davonkommt. M.E. dürfte eine Jugendstrafe folgen. Das bedeutet Freiheitsstrafe. 

Dinbo 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 00:13

Ich bin nicht vorbestraft und kein bisschen polizeilich aufgefallen. Ist es dennoch wahrscheinlich das Jugendarrest angeordet wird? Und wenn ja wie lange ungefähr?

ginatilan  19.11.2015, 00:16
@Dinbo

entweder sehr hohe Anzahl an Sozialstunden oder ca. 4-6 Wochen Jugendarrest

Ich bin nicht vorbestraft und kein bisschen polizeilich aufgefallen.

das sollte die Normalität in deinem Alter sein

Dinbo 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 00:18
@ginatilan

Danke 

furbo  19.11.2015, 07:36
@ginatilan

oder ca. 4-6 Wochen Jugendarrest

maximale Dauer des Dauerarrests: 4 Wochen (16 Abs. 4 JGG).

ginatilan  19.11.2015, 10:09
@furbo

maximale Dauer des Dauerarrests: 4 Wochen (16 Abs. 4 JGG).

danke dir für die Korrektur, da war ich mir nicht ganz sicher

Brandstiftung und Sachbeschädigung. Mal abgesehen davon, dass Schadensersatzforderungen kommen werden, ist es hier ganz sicher nicht mehr mit Sozialstunden abgetan.

Entscheidend für das Strafmaß sind verschiedene Faktoren: Fahrlässigkeit oder Vorsatz, waren Menschen in Gefahr oder bestand die Gefahr, dass das Feuer auf Gebäude übergreift, usw. usw.

Genau so wichtig für eine Urteilsfindung sind Sozialprognose, das Gutachten der Jugendgerichtshilfe, das Verhalten vor Gericht, und weitere Faktoren.

Generell verstehen die Gerichte bei Brandstiftungen absolut keinen Spaß, dementsprechend hart fallen auch die Urteile aus.

Autos anstecken ist nicht Sachbeschädigung, sondern Brandstiftung als Straftat. Bei Erwachsenen § 306 StGB ein Verbrechenstatbestand, der mit 1-10 Jahren bestraft wird.

Da kann auch bei einem 15jährigen schon ein Jugendarrest, oder Freizeitarrest verhängt werden. Bei einem vorbestraften Jugendlichen auch schon eine Jugendstrafe.

Da ein 15jähriger schon in der Lage ist das Unrecht seiner Tat zu erkennen und weis, dass er einen Wert zerstört, wird er den Schaden ersatzen müssen, wenn er mal Geld verdient.

Schulden aus Straftaten, können durch eine Privatinsolvenz nicht getilgt werden.

Deine Frage wurde ja ausreichend von anderen beantwortet. Allerdings kann ich mir den Kommentar nicht verkneifen, dass ich mich wundere, wie man sich jetzt so in die Hose machen kann, nachdem man bewusst Eigentum anderer zerstört und diesen unendlichen Schaden zugeführt hat. Wer so handelt, kann nicht hoch genug bestraft werden! 

Dinbo 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 07:17

Sehr nett

Das wird wohl unter schwere Sachbeschädigung fallen - und nein, das zahlt keine Versicherung. Je nachdem, ob der Schuldige vorher schon auffällig geworden ist, kann so etwas sehr teuer werden. Bei Erwachsenen zieht so etwas eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe nach sich - bei Jugendlichen liegt im Ermessen des Gerichts, wie verfahren wird. 


Und noch was: Geldstrafen können auch per Ratenzahlung beglichen werden. Falls eine Geldstrafe nicht beglichen wird, sitzt man die entsprechende Anzahl an Tagen im Gefängnis. Da muss die geschädigte Seite aber auch gar nichts zahlen.

gri1su  19.11.2015, 06:23

Bei Erwachsenen zieht so etwas eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe nach sich 

Wo hast du diese Weisheit denn her? 

§ 306

Brandstiftung


(1) Wer fremde


1.Gebäude oder Hütten,


2.Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3.Warenlager oder -vorräte,
4.Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5.Wälder, Heiden oder Moore oder
6.land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Kommen Menschen dabei zu Schaden oder gar zum Tod, kann im Extremfall sogar bis zu lebenslange Haft verhängt werden

ginatilan  18.11.2015, 23:59

im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafe sondern die Strafen die in meiner Antwort stehen

ElizabethI  19.11.2015, 00:02
@ginatilan

Erst nachlesen, dann antworten. Siehe hier.

https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendstrafrecht_(Deutschland)#M.C3.B6gliche_Sanktionen

Dort steht ausdrücklich, wenn der Jugendliche potenziell zahlen könnte, kann Wiedergutmachung gefordert werden.

Im Übrigen: Genaues Lesen zahlt sich aus. Ich habe lediglich gesagt, was bei Erwachsenen üblich ist, und dass bei Jugendlichen im Ermessen des Gerichts liegt, wie verfahren wird.

ginatilan  19.11.2015, 00:10
@ElizabethI

liebe ElisabethI

ich kann lesen, und du schreibst

Geldstrafen können auch per Ratenzahlung beglichen werden.

du schreibst nicht, dass die Wiedergutmachung auch per Ratenzahlung beglichen werden könnte, ODER?

also, immer langsam mit deinen Anschuldigungen

Im Übrigen: Genaues Lesen zahlt sich aus.

und genaue Aussagen was man überhaupt meint ebenfalls!

ginatilan  19.11.2015, 00:14
@ginatilan

Da muss die geschädigte Seite aber auch gar nichts zahlen.

die muss sowieso nichts bezahlen

Dinbo 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 00:15
@ginatilan

Ich nicht vorbestraft und vorher kein bisschen polizeilich aufgefallen. Ist es dennoch wahrscheinlich das Jugendarrest angeordnet wird? Und wenn ja wie lange ungefähr?

ginatilan  19.11.2015, 00:17
@Dinbo

steht unter meiner Antwort als Kommentar

furbo  19.11.2015, 07:45
@ginatilan


Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafe sondern die Strafen die in meiner Antwort stehen


Nein. Im Jugendstrafrecht gibt es die Strafen, die im Gesetz stehen.

Die "Strafen" in deiner Antwort, sind auch keine Strafen, sondern Zuchtmittel nach Par. 13 JGG. Im Übrigen ist die Palette der Zichtmittel weiter gefasst als in deiner Antwort.

Strafe im Jugendstrafrecht ist ausschließlich die Freiheitsstrafe (17 JGG).


ginatilan  19.11.2015, 10:14
@furbo

Die "Strafen" in deiner Antwort, sind auch keine Strafen, sondern Zuchtmittel

da ich auch pingelig in Bezug auf die richtige Ausdrucksweise bin gebe ich dir gerne Recht

es sind keine Strafen sondern Zuchtmittel:-)

Im Übrigen ist die Palette der Zichtmittel weiter gefasst als in deiner Antwort.

schon klar, aber warum sollte ich ALLE aufzählen wenn sowieso nur ein paar in Frage kommen?

furbo  19.11.2015, 17:15
@ginatilan

Warum du alle aufzählen solltest?

Weil du dich in deiner diesbezüglichen Antwort  allumfassend positioniert hast und keinen Zweifel daran ließest, dass es nur diese "Strafen" gibt.

Ich glaube aber, dass du in Sachen JGG zu kurz springst. Das JGG kennt Erziehungsmittel, Zuchtmittel und Jugendstrafen und ist unglaublich weit gefächert. Selbst die von dir negierten "Geldstrafen" sind möglich (15 (1) Nr. 4 JGG), sie werden als Auflagen verhängt. Deshalb berührt deine Grundaussage, dass es Sozialstunden oder Jugendarrest gibt, nur leicht die Möglichkeiten des JGG.

ginatilan  20.11.2015, 11:17
@furbo

. Selbst die von dir negierten "Geldstrafen" sind möglich (15 (1) Nr. 4 JGG), sie werden als Auflagen verhängt.

du solltest, wenn du dich schon auskennst (was ich neidlos anerkenne) aber schon zwischen Geldstrafe und Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung unterscheiden können, oder?

Weil du dich in deiner diesbezüglichen Antwort  allumfassend positioniert hast

das alleine ist kein Grund alles aufzuzählen, oder hast du das gemacht?

außerdem gibt es unterschiedliche Maßnahmen bei Jugendlichen und Heranwachsenden, und ein 15 jähriger ist kein Heranwachsender, also gibt es auch keine Freiheitsstrafe wie du genannt hast

furbo  20.11.2015, 12:49
@ginatilan

Ein 15 jähriger ist kein Heranwachsender, wie du richtig schreibst. Aber was hat das mit der Jugendstrafe zu tun, die ab 14 Jahren verhängt werden kann? 

Für den 15-jährigem Brandstifter ist die Freiheitsstrafe eine durchaus mögliche Zukunftsperspektive. 

ginatilan  20.11.2015, 15:08
@furbo

Aber was hat das mit der Jugendstrafe zu tun, die ab 14 Jahren verhängt werden kann?

ich möchte nicht dein Wissen in Frage stellen, aber ich habe in der Zwischenzeit das JGG hoch und runter gelesen (und dabei auch neues hinzugelernt), ich finde aber nirgends etwas von einer Freiheitsstrafe.

kannst du mir den § nennen wo das steht?

Danke

ginatilan  22.11.2015, 15:46
@furbo

danke