1976 geboren, braucht man fuer einen auf 20kmh gedrosselten Roller eine Fahrerlaubnis
mein sohn ist im April 1976 geboren, nun hat er sich einen auf 20kmh gedrosselten Roller gekauft. Der Verkaeufer meinte, er braucht keine fahrerlaubnis. entspricht das der Tatsache?
5 Antworten
Stimmt, eine Fahrerlaubnis brauch er nicht, sofern der Roller als Mofa zugelassen ist. Aber eine Fahrleraubnis brauch sowieso keiner für ein Mofa.
Er benötigt allerdings eine Prüfbescheinigung (sofern er nicht im Besitz von irgendeiner anderen Fahrerlaubnis ist)
Nur, wenn er vor dem 01.04.65 geboren worden wäre, bräuchte er auch keine Prüfbescheinigung.
Prüfbescheinigung kostet in einer Fahrschule so zwischen 80-250€
Siehe auch hier
http://www.tuev-nord.de/de/allgemeine-infos/mofa-pruefbescheinigung-3161.htm
Wenn der Roller nur einen Sitz hat, stimmt das. Dann braucht er bis 25 km/h nur eine Mofa-Prüfbescheinigung, die keine richtige Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes ist.
Fährt er den Roller, ohne dass er eine Prüfbescheinigung erworben hat, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit, die ein Verwarnungsgeld von 20 Euro kostet. Auch daran merkt man, dass eine echte Fahrerlaubnis nicht nötig ist, denn für die gleiche Tat mit stärkeren Kfz ist Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Das stimmt, er braucht keine Fahrerlaubnis aber er braucht die Mofa-Prüfbescheinigung, das er nach dem 31.03.1965 geboren wurde. Der einzige Unterschied ist der, daß ein "Leicht-Mofa" bis 20 km/h von der Helmpflicht befreit ist.
Wenn er keine Fahrerlaubnis hat oder ihm diese entzogen wurde, bzw derzeit ein Fahrverbot besteht, darf er das Leichtmofa nur führen, wenn er noch eine Mofa Prüfbescheinigung besitzt.
Wenn er keine Fahrerlaubnis hat oder ihm diese entzogen wurde, ....... darf er das Leichtmofa nur führen, wenn er noch eine Mofa Prüfbescheinigung besitzt.
Soweit stimmt das. Aber der Teil
...lbzw derzeit ein Fahrverbot besteht......
trifft nicht zu. Während eines Fahrverbots ist es verboten, Kraftfahrzeuge jeglicher Art zu führen. Und da Mofas ebenfalls Kraftfahrzeuge sind, ist das Führen eines Mofas während eines fahrverbots verboten.
Ich glaube man braucht auch da einen Fahrzeugschein
Und auch eine Pappnase... ;)
Nein du kannst auch 50kmh fahren wenn du vor 1983 geboren bist aber autoführerschein mitnehmen!!