10 Tage Wohnungsverweis, was ist danach?
Hallo erstmal,
Es geht um einen 10 tägigen Wohnungsverweis den ich ausgesprochen bekommen habe.
Folgendes ist vorgefallen:
Sie kommt angetrunken gegen 5 nach Hause, während ich bereits am schlafen war. Der Hund musste wohl dringend raus und sie wirft mir vor ich hätte mich nicht gekümmert (er war gegen 22 uhr das letzte mal).
Im Halbschlaf sagte ich ihr sie soll mich schlafen lassen und auf einmal fing sie an mir ins Gesicht zu schlagen. Ohne Vorwarnung oder Grund, keine Ahnung was sie geritten hat.
Weil sie sich verbal und mit festhalten wenn sie nach mir oder dem Hund schlug nicht beruhigen ließ habe ich sie angefangen weg zu schupsen und bin Schluss endlich mit den Hund wieder ins Schlafzimmer geflüchtet, habe die Tür zu gehalten und ihr er sagt wenn sie nicht aufhört rufe ich die Polizei weil ich mir nicht mehr anders zu helfen wusste und sie auch nicht verletzen wollte (sie war in dem moment absolut ausser Kontrolle, so kannte ich sie überhaupt nicht).
Dann beruhigte sie sich und ich setzte mich zum rauchen an den Tisch wo sie von jetzt auf gleich, als der bund einmal bellt und ich ihn ermahnte, mir an den Hals gesprungen und würgt mich. Der erste Impuls war tatsächlich sie zu schlagen in dem Moment statessen habe ich sie aber kraftvoll weg geschubst das sie auf den Boden viel. Ihre Reaktion war daraufhin die Polizei zu Rufen.
Und jetzt der super Gau, ich wurde der gemeinsamen Wohnung für 10 Tage verwiesen! Weil sie die Frau ist und die Mutter der Kinder ist, das gesetzt sieht es wohl so vor seit 2002. Egal ob ich derjenige bin mit kratz und Würge spuren am hals. Dazu kommt das gegen mich ein Strafverfahren eingeleitet würde wegen häuslicher gewalt.
Meine Frage dazu ist jetzt hat einer Erfahrungen wie das nach den 10 Tagen ist, kann ich dann die gemeinsame Wohnung einfach wieder betreten oder wie läuft das? Ich meine ich zahle die Miete etc. Ich bin für sie extra umgezogen und kann in der Umgebung nicht einfach irgendwo unter kommen da ich nicht wirklich leute hier kenne.
Und ich sehe es nicht ein nur weil ich der Mann bin das ich jetzt der dumme bin obwohl sie im Suff einen Ausraster bekommt und gewalttätig wird. Und wie ist das mit der handhabe gegen sie wegen meinen Verletzungen, von der Polizei hieß es das ich nichts tun kann weil sie bereits eine Anzeige erstattet hat.
5 Antworten
Du musst erstmal deine Verletzungen dokumentieren lassen. Dann schreibst du aus dem Gedächtnis alles auf. Bleib bei der Wahrheit, der Zettel ist zunächst nur für dich.
Die Reaktion der Polizei kann ich nicht nachvollziehen, stelle ich auch infrage. Natürlich kannst du Anzeige erstatten.
Für die erste Entscheidung zur Deeskalation kann die Polizei dich der Wohnung verweisen, aber nicht für 10 Tage. Ohne einen Richter dürfte das nicht gehen.
Hat man einen Alkotest bei ihr gemacht?
Gruß S.
OK ... Du bist der PVB, ich nur der Psychofritze ... ;-)
Also mir wurde mitlerweile das ganze so erklärt das sie in der Wohnung bleiben durfte da sie eben die Mutter der Kinder ist und das eben war der Ausschlag gehende punkt in dem Moment. Er hat was von Kind schlägt Kind regelung erwähnt aber ich weiß den genauen Wortlaut nicht mehr. Desweiteren wurde mir dringend geraten von der Polizei sämtliche Verletzungen zu dokumentieren (was ich bereits getan habe) und das ich mir im Endeffekt gar keine Sorgen machen muss da sie eben nur wegen den Kindern diejenige war die bleiben durfte, alles weitere wird im Verlauf eines Strafverfahren geklärt.
So etwas habe ich noch nie gehört...einfach unglaublich.
Die Verweisung aus der Wohnung stellt einen Verwaltungsakt dar, lege sofort Widerspruch bei der Polizeidienststelle und notfalls Klage beim Verwaltungsgericht ein, wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird.
So etwas darf nicht sein, wenn es denn so stimmt.
Ich war bereits noch einmal bei der Polizeidienststelle die haben mir so ziemlich das gleiche gesagt wie die Polizei vor Ort.
Dann wird der nächste Schritt das Verwaltungsgericht sein.
Du musst ein Eilverfahren beantragen, weil du kein Obdach hast durch die Maßnahme.
Ok, das wird dann am Montag mein erster Schritt sein, heute und morgen wird da wohl nichts zu machen sein.
Hast du keinen Freund/Familie, wo du mit dem Kind und Hund erstmal unterkommen kannst?
Nicht in der Umgebung, wie gesagt ich bin für sie umgezogen und kenne hier noch niemand wirklich. Und wenn ich bei dem nächsten Familienteil unterkommen ist es nicht so einfach weil ich dann fast 100km für eine Strecke fahren muss. Wird aber wahrscheinlich darauf hinaus laufen
Wenn Du Kratz- und Würgespuren am Hals hast, gehst Du zum Arzt, lässt das dokumentieren und erstattest bei der Polizei Anzeige wegen Körperverletzung.
Nur weil sie Dich angezeigt hat, bedeutet das ja nicht, dass Du sie nicht anzeigen kannst.
Nach der Zeit kannst Du die Wohnung wieder betreten.
Bei der Polizeidienststelle war ich bereits noch einmal, da hieß es ganz klar ich kann keine Anzeige erstatten oder sonstiges weil es sowas wie gegenanzeigen nicht gibt und sie ja bereits eine getätigt hat.
Die kratzspuren sind deutlich zu sehen, die vom würgen lassen nach aber dennoch erkennbar.
Unsinn. Die ganze Story ist doch erfunden.
Leider nicht sonst würde ich grade nicht auf einer Bank sitzen und nicht wissen wohin bzw. Wie ich meinen Alltag aufrecht erhalte.
Was mich aber interessieren würde was daran erfunden sein soll.
Das ist völliger Blödsinn. Natürlich gibt es keine Gegenanzeigen. Es gibt nur Anzeigen. Dann geh schnell zum Arzt, kann man auch im Krankenhaus feststellen lassen.
Stimmt das sollte ich wirklich tun, denke das wird in der Notaufnahme machbar sein.
So etwas wie Gegenanzeigen gibt es tatsächlich nicht, wieso sollte ein Polizist also darauf verweisen? Du hast Verletzungen, die lässt du dokumentieren und stellst Strafanzeige und Strafantrag. Die Polizei hat die Anzeige aufzunehmen. Weigern sie sich, sollen sie dir das mal schriftlich geben, damit du das dann gleich mit bei der Staatsanwaltschaft einreichen kannst, wenn du dort die Anzeige direkt stellst.
Ich warte noch darauf das ich zum Arzt komme. Was die gegenanzeige angeht das war die Aussage von dem Polizisten als ich eine Anzeige wegen Körperverletzung stellen wollte. Von gegenanzeige hab ich selbst nichts gesagt.
Super Verhältnis. Schick ihr erstmal das Jugendamt nach Hause. Dann pack deine Sachen, zieh weg und schwärze sie überall an.
Schwierig, einerseits halte ich sie jetzt für unberechenbar weil das ein Ausbruch der aller ersten Güte von jetzt auf gleich war. Andererseits kenne ich sie wie gesagt so nicht.
Was mich betrifft ist die Sache klar. Wegen den Kindern... Ich möchte nicht das sie unnötig unter sowas leiden.
Du scheinst ihr ja hörig zu sein.
Naja, offengestanden bin ich aktuell etwas baff, ich liebe diese Frau und das ganze kam aus dem Nichts. Es ist nicht so das wir uns dauernd streiten oder was weiß ich was. Das höchste der Gefühle waren kleine Meinungs Verschiedenheiten hin und wieder. Und ich will einfach nicht unüberlegt irgendwas tun wie zum Jugendamt um im Endeffekt nur den Kindern zu schaden.
Dann braucht Deine Frau dringend Hilfe. Das muss ja irgendwo herkommen, diese Änderung in ihrer Persönlichkeit. Trotzdem gehört ihr erstmal voneinander getrennt. Schon aus Schutz vor dem Kind und für Dich und nicht zuletzt für den armen Hund.
Hi, die Kinder leider vor allem unter Gewalt zwischen den Eltern! Das traumatisiert, wenn sie das mit ansehen, und das kann jederzeit passieren.
Ich würde die Scheidung einreichen. Sofort. Nimm dir einen Anwalt. Kümmert sie sich eigentlich um ihre Kinder?
Verheiratet sind wir nicht. Und kümmern naja, sie sieht sie seit Monaten vll. 1 Stunde am Tag durch die Arbeit.
Ihr seid nicht verheiratet???? Das macht die Trennung ja noch einfacher. Ist mir unbegreiflich, dass du noch in Erwägung ziehst, diese krank machende Verbindung aufrecht zu erhalten. Wegen ihrer Fahrerei würde ich mich mindestens ans Jugendamt wenden. Auch wegen ihrer Gewalttätigkeit. Bist du von ihr irgendwie abhängig????? Schütze deine Kinder!
Nein, auf keinen Fall halte ich da etwas aufrecht mir geht es jetzt nur um mich und das Gerechtigkeit herrscht.
Gut so! Ich meine natürlich nicht ihre "Fahrerei" sondern ihre "Sauferei"...sorry. Und noch was. Nur weil wir Frauen sind, sind wir nicht die Schwächeren. Gewalt, egal gegen wen, ist ein Unding!
Das sieht wohl ein Gesetz aus 2002 anders. Da wird davon ausgegangen der Mann ist immer der Aggressor.
Fragt mich aber bitte nicht auf welches gesetzt sie sich da genau berufen. Da habe ich nicht mehr nach gefragt.
Das Rückkehrverbot bei einer Wohnungsverweisung in Fällen Häuslicher Gewalt umfasst, je nach Bundesland, einen Zeitraum von 10 - 14 Tagen und unterliegt nicht dem Richtervorbehalt. Wenn die Kollegen vor Ort einen „Schläger“ feststellen, dürfen sie ihn also tatsächlich für mindestens 10 Tage rausschmeißen.
Nur haben sie sich in diesem Fall scheinbar bei der Sachverhaltsaufnahme zu sehr von Erfahrungswerten beeinflussen lassen. In den meisten Fällen ist der Mann der Agressor.