10 Tage Wohnungsverweis, was ist danach?

5 Antworten

Du musst erstmal deine Verletzungen dokumentieren lassen. Dann schreibst du aus dem Gedächtnis alles auf. Bleib bei der Wahrheit, der Zettel ist zunächst nur für dich.

Die Reaktion der Polizei kann ich nicht nachvollziehen, stelle ich auch infrage. Natürlich kannst du Anzeige erstatten.

Für die erste Entscheidung zur Deeskalation kann die Polizei dich der Wohnung verweisen, aber nicht für 10 Tage. Ohne einen Richter dürfte das nicht gehen.

Hat man einen Alkotest bei ihr gemacht?

Gruß S.

PolNRW93  10.11.2018, 15:33

Das Rückkehrverbot bei einer Wohnungsverweisung in Fällen Häuslicher Gewalt umfasst, je nach Bundesland, einen Zeitraum von 10 - 14 Tagen und unterliegt nicht dem Richtervorbehalt. Wenn die Kollegen vor Ort einen „Schläger“ feststellen, dürfen sie ihn also tatsächlich für mindestens 10 Tage rausschmeißen.

Nur haben sie sich in diesem Fall scheinbar bei der Sachverhaltsaufnahme zu sehr von Erfahrungswerten beeinflussen lassen. In den meisten Fällen ist der Mann der Agressor.

Sirius66  10.11.2018, 16:44
@PolNRW93

OK ... Du bist der PVB, ich nur der Psychofritze ... ;-)

StanKilgour 
Beitragsersteller
 18.11.2018, 18:40
@PolNRW93

Also mir wurde mitlerweile das ganze so erklärt das sie in der Wohnung bleiben durfte da sie eben die Mutter der Kinder ist und das eben war der Ausschlag gehende punkt in dem Moment. Er hat was von Kind schlägt Kind regelung erwähnt aber ich weiß den genauen Wortlaut nicht mehr. Desweiteren wurde mir dringend geraten von der Polizei sämtliche Verletzungen zu dokumentieren (was ich bereits getan habe) und das ich mir im Endeffekt gar keine Sorgen machen muss da sie eben nur wegen den Kindern diejenige war die bleiben durfte, alles weitere wird im Verlauf eines Strafverfahren geklärt.

So etwas habe ich noch nie gehört...einfach unglaublich.

Die Verweisung aus der Wohnung stellt einen Verwaltungsakt dar, lege sofort Widerspruch bei der Polizeidienststelle und notfalls Klage beim Verwaltungsgericht ein, wenn dem Widerspruch nicht abgeholfen wird.

So etwas darf nicht sein, wenn es denn so stimmt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
StanKilgour 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 07:53

Ich war bereits noch einmal bei der Polizeidienststelle die haben mir so ziemlich das gleiche gesagt wie die Polizei vor Ort.

Dann wird der nächste Schritt das Verwaltungsgericht sein.

Topotec  10.11.2018, 08:01
@StanKilgour

Du musst ein Eilverfahren beantragen, weil du kein Obdach hast durch die Maßnahme.

StanKilgour 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 08:05
@Topotec

Ok, das wird dann am Montag mein erster Schritt sein, heute und morgen wird da wohl nichts zu machen sein.

heidemarie510  10.11.2018, 08:12
@StanKilgour

Hast du keinen Freund/Familie, wo du mit dem Kind und Hund erstmal unterkommen kannst?

StanKilgour 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 08:19
@heidemarie510

Nicht in der Umgebung, wie gesagt ich bin für sie umgezogen und kenne hier noch niemand wirklich. Und wenn ich bei dem nächsten Familienteil unterkommen ist es nicht so einfach weil ich dann fast 100km für eine Strecke fahren muss. Wird aber wahrscheinlich darauf hinaus laufen

Wenn Du Kratz- und Würgespuren am Hals hast, gehst Du zum Arzt, lässt das dokumentieren und erstattest bei der Polizei Anzeige wegen Körperverletzung.

Nur weil sie Dich angezeigt hat, bedeutet das ja nicht, dass Du sie nicht anzeigen kannst.

Nach der Zeit kannst Du die Wohnung wieder betreten.

StanKilgour 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 07:52

Bei der Polizeidienststelle war ich bereits noch einmal, da hieß es ganz klar ich kann keine Anzeige erstatten oder sonstiges weil es sowas wie gegenanzeigen nicht gibt und sie ja bereits eine getätigt hat.

Die kratzspuren sind deutlich zu sehen, die vom würgen lassen nach aber dennoch erkennbar.

Fraganti  10.11.2018, 08:01
@StanKilgour

Unsinn. Die ganze Story ist doch erfunden.

StanKilgour 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 08:04
@Fraganti

Leider nicht sonst würde ich grade nicht auf einer Bank sitzen und nicht wissen wohin bzw. Wie ich meinen Alltag aufrecht erhalte.

Was mich aber interessieren würde was daran erfunden sein soll.

Menuett  10.11.2018, 08:10
@StanKilgour

Das ist völliger Blödsinn. Natürlich gibt es keine Gegenanzeigen. Es gibt nur Anzeigen. Dann geh schnell zum Arzt, kann man auch im Krankenhaus feststellen lassen.

StanKilgour 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 08:23
@Menuett

Stimmt das sollte ich wirklich tun, denke das wird in der Notaufnahme machbar sein.

Fraganti  10.11.2018, 10:32
@StanKilgour

So etwas wie Gegenanzeigen gibt es tatsächlich nicht, wieso sollte ein Polizist also darauf verweisen? Du hast Verletzungen, die lässt du dokumentieren und stellst Strafanzeige und Strafantrag. Die Polizei hat die Anzeige aufzunehmen. Weigern sie sich, sollen sie dir das mal schriftlich geben, damit du das dann gleich mit bei der Staatsanwaltschaft einreichen kannst, wenn du dort die Anzeige direkt stellst.

StanKilgour 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 12:00
@Fraganti

Ich warte noch darauf das ich zum Arzt komme. Was die gegenanzeige angeht das war die Aussage von dem Polizisten als ich eine Anzeige wegen Körperverletzung stellen wollte. Von gegenanzeige hab ich selbst nichts gesagt.

Super Verhältnis. Schick ihr erstmal das Jugendamt nach Hause. Dann pack deine Sachen, zieh weg und schwärze sie überall an.

StanKilgour 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 08:07

Schwierig, einerseits halte ich sie jetzt für unberechenbar weil das ein Ausbruch der aller ersten Güte von jetzt auf gleich war. Andererseits kenne ich sie wie gesagt so nicht.

Was mich betrifft ist die Sache klar. Wegen den Kindern... Ich möchte nicht das sie unnötig unter sowas leiden.

heidemarie510  10.11.2018, 08:11
@StanKilgour

Du scheinst ihr ja hörig zu sein.

StanKilgour 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 08:22
@heidemarie510

Naja, offengestanden bin ich aktuell etwas baff, ich liebe diese Frau und das ganze kam aus dem Nichts. Es ist nicht so das wir uns dauernd streiten oder was weiß ich was. Das höchste der Gefühle waren kleine Meinungs Verschiedenheiten hin und wieder. Und ich will einfach nicht unüberlegt irgendwas tun wie zum Jugendamt um im Endeffekt nur den Kindern zu schaden.

heidemarie510  10.11.2018, 09:13
@StanKilgour

Dann braucht Deine Frau dringend Hilfe. Das muss ja irgendwo herkommen, diese Änderung in ihrer Persönlichkeit. Trotzdem gehört ihr erstmal voneinander getrennt. Schon aus Schutz vor dem Kind und für Dich und nicht zuletzt für den armen Hund.

nochnefrage  08.06.2021, 18:08
@StanKilgour

Hi, die Kinder leider vor allem unter Gewalt zwischen den Eltern! Das traumatisiert, wenn sie das mit ansehen, und das kann jederzeit passieren.

Ich würde die Scheidung einreichen. Sofort. Nimm dir einen Anwalt. Kümmert sie sich eigentlich um ihre Kinder?

StanKilgour 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 07:54

Verheiratet sind wir nicht. Und kümmern naja, sie sieht sie seit Monaten vll. 1 Stunde am Tag durch die Arbeit.

heidemarie510  10.11.2018, 08:09
@StanKilgour

Ihr seid nicht verheiratet???? Das macht die Trennung ja noch einfacher. Ist mir unbegreiflich, dass du noch in Erwägung ziehst, diese krank machende Verbindung aufrecht zu erhalten. Wegen ihrer Fahrerei würde ich mich mindestens ans Jugendamt wenden. Auch wegen ihrer Gewalttätigkeit. Bist du von ihr irgendwie abhängig????? Schütze deine Kinder!

StanKilgour 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 08:17
@heidemarie510

Nein, auf keinen Fall halte ich da etwas aufrecht mir geht es jetzt nur um mich und das Gerechtigkeit herrscht.

heidemarie510  10.11.2018, 09:10
@StanKilgour

Gut so! Ich meine natürlich nicht ihre "Fahrerei" sondern ihre "Sauferei"...sorry. Und noch was. Nur weil wir Frauen sind, sind wir nicht die Schwächeren. Gewalt, egal gegen wen, ist ein Unding!

StanKilgour 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 12:02
@heidemarie510

Das sieht wohl ein Gesetz aus 2002 anders. Da wird davon ausgegangen der Mann ist immer der Aggressor.

Fragt mich aber bitte nicht auf welches gesetzt sie sich da genau berufen. Da habe ich nicht mehr nach gefragt.