1 monate Fahrverbot, Arbeitsweg 60 km einfach
Hallo zusammen,
hab ein brief bekommen von der Bußgeldstelle, ich werde wohl eine saftige Strafe und Bußgeldstrafe bekommen wie ich über Internet erfahren habe, den ich bin bei geschlossener ortschaft 120er Zohne mit 161 geblitzt worden, 1 Km/h zu viel, deswegen krieg ich auch noch 1 monat Fahrverbot. meine frage, kann ich das auch kmplett in bußgeldstrafe umwandeln, es ist ja nur ein km/h zu vielund mein Arbeitsweg ist 60 km einfach.
13 Antworten
Ich denke nicht dass die Polizei da handelt. Aber sei froh dass es nur 1 monat ist, denn du wirst sicher einen anderen weg finden zur arbeit zu kommen! :)
Die Polizei handelt da gar nicht. Die haben da nichts mehr mit zu tun.
Hast Du denn schon den Bescheid vorliegen oder woher weißt Du so genau wie schnell Du warst (161 km/h)? Ich bezweifle das Du dann um den Entzug der Fahrerlaubnis herum kommst. Und ich rate Dir dringend davon ab "ohne" Fahrerlaubnis weiter zu fahren. Das ist strafbar und endet definitiv mit dem vollständigen Entzug der Fahrerlaubnis mit der Begründung "ungeeignet" und dann ist nicht die Frage wann Du den Führerschein wiederbekommst, sondern ob Du jemals einen neuen machen darfst! Aber das nur am Rande. Wenn Du noch nicht auffällig warst, kannst Du das Fahrverbot möglicherweise schieben und den Führerschein in einer Zeit abgeben wo Du Urlaub hast um es arbeitstechnisch erträglich zu machen. Kein Richter hat für Deine Situation mit dem Arbeitsweg Verständnis da er Dir sagen wird, dass Du auch kein Verständnis für die Geschwindigkeitsbegrenzug hattest und diese um 41 km/h überschritten hast...
Das kann höchstens ein Anwalt versuchen. Die Bußgeldbehörde kann das Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln. Allerdings machen es viele Bussgeldstellen nicht, sondern bestehen auf das Fahrverbot. Ich würde deine Chancen auf 90 % Fahrverbot- 10% Geldbuße schätzen
Nein, aber Du kannst Dir soweit ich weiß den Zeitraum aussuchen und dann einige Wochen mit Urlaub überbrücken. Außerdem gibt es auch öffentliche Verkehrsmittel.
Du warst nicht 1 km/h zu schnell, sondern 41 km/h!
Sorry, aber Du solltest deinen Fahrstil mal dringend überdenken!
Und nun zu deinen Möglichkeiten:
- Wenn gegen dich in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde, musst Du den Führerschein nicht sofort abgeben, sondern hast 4 Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten. Du könntest also den Führerschein zu einem günstigeren Zeitpunkt (z.B. während des Urlaubs) abgeben.
- Du kannst einen Anwalt beauftragen, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Vielleicht hast Du Glück und das Meßgerät war nicht genau aufgestellt, geeicht oder es liegt ein anderer Fehler vor, der die Messung ungültig macht. Allerdings sind die Chancen relativ gering.
- Sollte ein Einspruch nicht möglich sein, kann dein Anwalt beim Gerichtstermin evtl. eine Umwandlung in eine höhere Geldstrafe durchsetzen. Die Hürden sind allerdings sehr hoch, In diesem Fall wird die Geldstrafe verdoppelt bis verdreifacht, dazu kommen dann noch Anwalts- und Gerichtskosten. Insgesamt ergibt das wohl einen knapp vierstelligen Betrag.
- Als letzte Möglichkeit bleibt noch, entweder einen Fahrer einzustellen, eine Mitfahrgelegenheit zu nutzen oder die öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch zu nehmen.