1 Jahr alter Scheck - Geld weg?

5 Antworten

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Der Scheck muß lt. Scheckgesetz § 29 (1) binnen 8 Tagen (nach Ausstellung) vorgelegt werden. Dananch wird er vom Austeller aus Sicherheitsgründen gesperrt.

Löse ihn bitte nicht ein, das belastete dein Konto nur mit happigen Gebühren.

Dein Anspruch besteht dennoch: Schicke den Scheck mit Vorgang (Beitrgagsrückzahlungsabrechnung) an die Versicherung und bitte um einen neuen Scheck.

Eine dafür ggf. erhobene Bearbeitungsgebühr der Versicherung wäre allerdings erwartbar und rechtens :-)

G imager761

ToNKeY4ever 
Beitragsersteller
 31.07.2012, 19:52

Ich habe schon an Sie geschrieben, allerdings nur erstmal mit einer Kopie des Schecks, weil wenn der Weg is hab ich ja garnichts mehr.

Ist nun aber auch schon 5 Wochen her und die haben sich überhaupt nicht gezuckt.

Wie kann ich sicher gehen das die nicht sagen es gäbe keine Ansprüche mehr, wenn ich den original Scheck zurück schicke? Ich habe ja dann garkeine Beweise mehr, das ich das Geld noch nicht zurückbekommen habe.

imager761  31.07.2012, 20:01
@ToNKeY4ever

Mit Bitte um Neuausstellung hast du deine Forderung geltend gemacht und Hemmung der Verjährung ausgelöst.

Nun warte mal ab.

Sie werden prüfen, ob der Scheck gesperrt, also nicht belastet wurde und sich dann schon melden - solche Abfragen dauern eben.

Ein Anruf bei der Sachbearbeiterin lt. Abrechnung ist meist zielführender als Briefwechsel :-)

G imager761

ToNKeY4ever 
Beitragsersteller
 31.07.2012, 20:15
@imager761

Vielen Dank, hatte die Kohle schon fast abgeschrieben, was bei knapp 200€ schon bissel weh tut.

Werde mal anrufen ... mal sehen was bei rauskommt.

Einige dich mit deiner Versicherung, dass sie dir den Betrag mit deinen Beiträgen verrechnen/gutschreiben. Du kannst ja behaupten, du hättest den Scheck nicht erhalten. Mir ist schon einmal ähnliches passiert und die Versicherung hat sich kulant gezeigt. Allerdings betrug die Frist nicht 1 Jahr. Aber um einen guten Kunden zu behalten, sollten sie sich schon kundenfreundliche zeigen.

imager761  31.07.2012, 19:57

Du kannst ja behaupten, du hättest den Scheck nicht erhalten. Mir ist schon einmal ähnliches passiert und die Versicherung hat sich kulant gezeigt.

Mit Lügen und Tricksereien würde ich mich bei Versicherungen doch sehr zurückhalten - die Tatsache, daß der Scheck meist integrierter Teil der bekannten Rückzahlungsabrechnung ist, lässt das zudem schnell auffliegen :-O

Forderungsanspruch auf Beitragsrückzahlung hat nun nichts mit Kundenfreudlichkeit, sondern geltendem Recht zu tun - bei jedem Schuldner.

G imager761

kosy3  31.07.2012, 21:01
@imager761
  1. Von "Forderung" oder "Anspruch" war keine Rede.

  2. Kundenfreundlich fand ich das trotzdem, dass sie mir den Betrag erstattet haben.

Das Leben besteht nicht nur aus "Recht haben". Mit Freundlichkeit klappt's manchmal auch.

Hallo, wenn man mit dem VR vernünftig redet, dann stellen die einem auch einen neuen Scheck aus, denn Dein Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren. Wenn Du den Scheck nicht mehr einlösen kannst, dann kann dies auch kein anderer mehr. Um ganz sicher zu gehen würde ich dann den Scheck per Einschreiben verschicken, denn das Einschreiben ist ja auch entsprechend versichert.

Da kann Dir, außer ein paar Gebühren, nichts weiter passieren. Darüber hinaus sehen die ja auch in der Inkassoliste, dass dieseer Scheck noch nicht eingelöst worden ist. Das kann jede Buchhaltung nachvollziehen, also keine Sorgen machen.

Denke nicht das Du noch Anspruch hast. Das Geld haben die ja gezahlt. Wenn Du es nicht "abholst", Dein Problem. Es gibt immer mehr Firmen die mit dieser Scheck-Methode arbeiten, weil die genau wissen das ein gewisser Prozentsatz nicht eingelöst wird.

imager761  31.07.2012, 19:50

Denke nicht das Du noch Anspruch hast. Das Geld haben die ja gezahlt.

Falsch, sie haben mit dem Scheck lediglich ein Zahkungsversprechen abgegben :-O

G imager761

ToNKeY4ever 
Beitragsersteller
 31.07.2012, 19:43

Aber Sie haben es ja garnicht gezahlt ... Sie haben es ja noch und das zu Unrecht ... das kann doch nicht legal sein o.O

Es handelt sich übrigens um Asstel ... vielleicht hat da ja schon wer Erfahrungen oder arbeitet dort und kann was zur Verfahrensweise in einem solchen Fall sagen.

imager761  31.07.2012, 19:51
@ToNKeY4ever

Lies meinen Kommentar: Dein Anspruch auf Zahlung besteht zweifellos und unverändert und diese Forderung verjährt erst nach 3 Jahren :-)

G imager761

Nichts ist unmöglich,,versuche es....