Was sieht man auf dem Kontoauszug wenn ein Scheck eingereicht wird?
Hallo Ihr Lieben,
ich habe von meinem Chrf einen Scheck bekommen, weil er mir noch Geld schuldet und zu faul ist zur Bank zu gehen. Jetzt habe ich aber meine Bedenken. Der Scheck ist von seiner Versicherung und ich habe gesagt, dass das doch nicht geht. Es ist auf ihn ausgestellt oder an Überbringer und es ist ein Verrechnungsscheck. Das könnte ich auch einreichen, aber die Versicherung wurndert sich doch wenn da mein Name steht. Mein Chef meint das geht die Versicherung sieht nur das da Scheck steht und die Summe auf die er ausgestellt ist. Ich hab jetzt Angst das ich mein Geld nicht bekomme.
7 Antworten
Also ich würde mir das auf jeden Fall auch mal zunächst schriftlich bestätigen lassen bevor ich hier einen Scheck auf diese Art einreichen würde. Zu den ganzen recht guten Antworten hinsichtlich möglicher Folgen (ich würd es nicht tun) sehe ich noch ein anderes Problem.
Du lässt dir Überstunden auszahlen etc? Das ist ganz normale Arbeitszeit, die über die Lohn und Gehaltsbuchung erfolgen MUSS. Wie soll das steuerlich verrechnet werden? Im Prinzip läuft das wohl in Richtung "Schwarzzahlung", oder?
Du machst dich mit diesem Scheck auch hier angreifbar.
Oh mein Gott, daran hab ich ja gar nicht gedacht. Ich danke Dir für den Hinweis. Wenn ich das hier so lese lass ich da mal die Finger von!
Ein Scheck kann jederzeit weiter gereicht werden
du musst nur darauf unterschreiben und in deiner Bank abgeben.
dann kann es allerdings ein paar Tage dauern bis dieser gut geschrieben ist
Auf dem Beleg der Versicherung steht am Ende nur die Nummer des Schecks und das Datum mit der Summe
Dann hat also mein Chef recht, okay danke.
Wenn es Probleme geben sollte (z.B. wenn Dein Chef bei seiner Versicherung behauptet, den Scheck nicht erhalten zu haben) ließe sich aber nachprüfen, auf welchem Konto der Scheck gutgeschrieben wurde. Normalerweise ist das der Versicherung aber ziemlich egal, da hätten sie viel zu tun, wenn sie das immer prüfen würden.
Wenn Du die Bestätigung von Deinem Chef hast (nicht nur, dass Du den Scheck einreichen darfst, dafür brauchst Du keine Bestätigung, sondern dass der Scheck für die Zahlung Deiner Überstunden ist), kann Dir nichts passieren.
Soweit, so einfach!
Nur was geschieht, wenn der berechtigte Verrechnungsscheckenmpfänger bei der Versicherung nach dem Verbleib seines Geldes forscht?
Schecks waren früher übliches Zahlungsmittel, heute wohl eher was exotisches und mit Extragebühren verbunden. Schecks werden aber weiter verwendet und die Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt der Einlösung. D.h. es wird gleich angezeigt aber eben unter dem Vorbehalt dass das Konto des Scheckausstellers auch gedeckt ist.
Der Versicherung ist es völlig egal, wer den Scheck einlöst.
Sie prüft das erst nach, wenn noch jemand diesen Betrag reklamieren sollte.
Deine Bank wird ihn dir aber erst gut schreiben, wenn das Geld bei ihr eingegangen ist.
Logische Entwicklung des Zahlungsgeschehens im Scheckverkehr, bis vielleicht auf die spätere Nachfrage des Chefs bei der Versicherung, wo denn sein versprochener Scheck abgeblieben ist!?! - Danach könnte es für den Einreicher dann recht eng werden!
Keine Sorge,
Versicherungen stellen grundsätzlich Verrechnungschecks aus, Du must Deinen Namen und Adresse auf die Rückseite schreiben und schon wird die Bank ihn anstandslos annehmen.
Viele Versicherungskunden reichen diese Schecks auch an Firmen weiter, die Schadensreparaturen vorgenommen haben, das ist nie ein Problem.
Einzig wenn derjenige der den Scheck von der Versicherung erhalten hatte, behauptet, das er diesen überhaupt nicht bekommen hätte, kann die Versicherung den Betrag zurück buchen lassen.... Deshalb eben "nur zur Verrechnung"
Viele Versicherungskunden reichen diese Schecks auch an Firmen weiter, die Schadensreparaturen vorgenommen haben,
Dem liegen aber dann in aller Regel formale Abtretungserklärungen zu gunsten des Ausführenden oder sonstige klare schrifliche Vereinbarungen zugrunde.
Davon allerdings schreibt der Fragesteller keine Zeile!
Dem liegen aber dann in aller Regel formale Abtretungserklärungen zu
gunsten des Ausführenden oder sonstige klare schrifliche Vereinbarungen
zugrunde.
Das ist ehr selten der Fall....
besonders kleine Handwerksbetriebe wissen meist überhaupt nicht um die Rechtslage und arbeiten ehr mit "Handschlag"
Bei Kfz Betrieben ist das wohl anders, da diese täglich damit zu tun haben.
hat auch nichts mit der Sache zu tun. Ein Scheck ist ein Inhaberpapier wie ein Sparbuch, Aktien oder Versicherungspolicen.
Wer´s hat ist der (eingeschränkt) Verfügungsberechtigte sofern keine Abtretungserklärungen bestehen oder an Zessionare abgetreten wurde.
Kleine Handwerksbetriebe stellen auch weniger die Mitarbeiter solcher Chefs, die mehr oer weniger arglistig Schecks an unbedarfte Mitarbeiter herausgeben!
Ohne klare Vereinbarung handelt er Mitarbeiter mit Fremdgeld seiner Firma; das ist so nicht statthaft!
Okay ich lasse mir das von meinem Chef schriftlich geben, dass ich den einreichen darf. Aber jetzt würde mich doch interessieren was dann auf dem Kontoauszug der Versicherung steht. Das ist jetzt zwar nicht ganz so wichtig, aber ich will wissenwer recht hat. Ich sag da steht mein Name, er sagt da steht gar nichts ausser Scheck