§ 6b EStG - Investitionen in geschlossene Fondsbeteiligung?

2 Antworten

Wenn alle Anteile eines Fonds, z.B. für ein Haus/Immobilienfonds, verkauft sind, so wird er geschlossen. Dann muss die Gemeinschaft und nicht der einzelne bestimmen, ob die Immobilie verkauft wird, z.B.

Geschlossene Fonds sind Beteiligungen an Unternehmungen. Das kann mal ein Haus, eine Solaranlage, ein Flugzeug oder sonst was sein.

Ist die Beteiligung ein Unternehmen, also gewerblich geprägt (egal was, kann also auch ein Immobilienfonds sein), kommt der § 6 b EStG ins Spiel. In solche gewerblich gepräte geschlossene Fonds kann dann, wenn es passt, die Rücklage investiert werden.

Deinen letzten Satz verstehe ich nicht (Quelle?).

xyz12345967 
Beitragsersteller
 04.04.2020, 11:41

6b Abs. 10 EStG; ich sehe ehrlich gesagt keine Stelle an der Anteile an anderen Gesellschaften geregelt ist... Habe ich etwas übersehen?