Computer beschlagnahmt, warum nicht nur Festplatte?
Mein Rechner wurde wegen Internetkriminatlität bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt.
Jetzt ist die Frage ob ich den Rechner wieder haben kann ohne die Festplatte ? Ich hatte schon nachgefragt und der Zuständige Beamte meinte das er sich nicht sicher sei und mir es vorkam als ob er keinen Plan hätte.
Kann ich irgendwas tun das ich meinen Rechner ohne Festplatte zum. wieder bekomme und nicht eventuell Monate/Jahre warten muss ( wie ich gelesen hatte ) ?
6 Antworten
Hallo Brain24,
Gegenstände die bei der Begehung einer Straftat verwendet worden sind können nicht nur als Beweismittel beschlagnahmt werden, sondern können auch nach folgender Rechtsgrundlage eingezogen werden.
**************************************************************************************
§ 74 StGB - Voraussetzungen der Einziehung
(1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen werden.
(2) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn
- die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen oder
- die Gegenstände nach ihrer Art und den Umständen die Allgemeinheit gefährden oder die Gefahr besteht, daß sie der Begehung rechtswidriger Taten dienen werden.
(3) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 ist die Einziehung der Gegenstände auch zulässig, wenn der Täter ohne Schuld gehandelt hat.
(4) Wird die Einziehung durch eine besondere Vorschrift über Absatz 1 hinaus vorgeschrieben oder zugelassen, so gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.
**************************************************************************************
Das bedeutet, dass Du damit rechnen musst, dass der ganze PC und nicht nur die Festplatte eingezogen wird und Du ihn gar nicht wieder bekommst.
Schöne Grüße
TheGrow
Dann ist die Polizei verpflichtet, den Rechner unverzüglich an dem Eigentümer auszuhändigen.
Die Polizei darf eine Sache nur solange beschlagnahmen, solange die Sache als Beweisgegenstand in Frage kommt.
Nun, der Rechner kommt ja zu 100 % als Beweisgegenstand in Frage. Ich habe denen gesagt das sie dort nichts finden werden, was sie auch nicht tun werden. Kann ich darauf bestehen das die sich den mal zuerst angucken und falls sie nichts finden, mir den zurück geben ?
Da brauchst Du nicht drauf bestehen, dass die sich den Rechner ankucken.
Der Rechner wird auf jeden Fall von der Polizei überprüft.
Diese Überprüfung dauert natürlich an. Der Rechner wird im allgemeinen nicht auf der Dienststelle überprüft auf der Rechner beschlagnahmet wurde, sondern der Rechner wird an das Landeskriminalamt oder sogar an das Bundeskriminalamt geschickt Dort sehen sich IT-Spezialisten den Rechner an und nutzen dazu auch Software die eine Beweissicherung zulässt.
Ich frage mich, was Du Dir vorgestellt hast. Das sich ein Polizeibeamter der vielleicht gerade mal weiß, wo man einen Rechner anschaltet, die Überprüfung durchführt?
Um als Beweismittel zugelassen zu werden, müssen die Daten von Spezialisten mit ganz speziellen standardisierten und zugelassenen Verfahren gesichert werden.
"Dort sehen sich IT-Spezialisten den Rechner an und nutzen dazu auch Software die eine Beweissicherung zulässt. "
Oh ja die IT "Spezialisten" der Polizei. Seien wir ehrlich: Die Polizei hat KEINE IT "Spezialisten". Für manche Projekte hohlen die sich mal Externe ran die was können. Aber wirkliche IT Spezialisten arbeiten bei der Polizei nicht. Dafür ist die Besoldung schon viel zu lachhaft im vergleich zu dem was gute Leute in der Wirtschaft verdienen... (Dann ist gerade die IT ein sehr dynamisches Feld. Da sind stare super langsame Strukturen wie bei der Polizei für gute Leute die mit neuen Technologien arbeiten wollen eher uninteressant...)
Es ist auch ein bekanntes Problem dass die Dauer der Beschlagnahmung von IT Mitteln der Polizei ein schlechter Witz ist. Da ist schon so mancher selbstständige dran Pleite gegangen weil auf ein mal die dringend benötigten Rechner mit wahren und die Dinger gerne mal nen Jahr oder länger weg sind. Dennen hat es am ende nichts geholfen föllig unschuldig zu sein. (Es ist ja nicht mal möglich denn Stand des fast fertigen Projektes ausgehändigt zu bekommen wenn zufällig alle Festplatten auf dennen dieses und Backups lagen beschlagnahmt wurden...)
Seien wir ehrlich: Die Polizei hat KEINE IT "Spezialisten"
Über den Begriff Spezialisten lässt sich sicherlich streiten.
Aber wenn wir ehrlich sind, müssen wir feststellen, dass 99,9 Prozent aller beschlagnahmten PCs so schlecht gegen Zugriff durch die Polizei gesichert sind, dass die Kenntnisse der "Spezialisten" der Polizei und deren Software ausreichen um Straftaten beweiskräftig festzustellen und zu dokumentieren.
... um 99% der Rechner, Telefone usw. auszupielen und die Daten an eine Auswertesoftware zu weiterzuleiten braucht es keine Programmierer oder hochklassige IT-Spezialisten. es reichen durchaus Beamte die mit den entsprechenden Tools umgehen können.
PS:
je nach Bundesland verfügt die Polizei teilweise bis auf die Präsidien herunter über studierte Informatiker - dafür wurden teilweise sogar eigene Einstellungs- und Laufbahnregelungen getroffen....
der Rechner ist erst mal weg -
Die Daten werden ausgelesen ohne Veränderung auf deinem Rechner.
Es wird dann in der Auswertung ausschließlich mit der "Kopie" gearbeitet.
Ist der Rechner sauber, dann entscheidet die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens ob der Rechner zurückgegeben wird oder bis zum Abschluß des Verfahren beschlagnahmt bleibt.
Ist der Rechner belastet, dann ergeht mit dem Urteil die entsprechende Verfügung - meist zur Vernichtung.
Es ist dabei egal ob etwas auf einer Festplatte, im Arbeitsspeicher oder im gelöschten Bereich gefunden wurde....
Daten werden nicht nur auf der Festplatte gespechert, mit VIEL können kann man vom Mainboard auch noch was Rausziehen :D
Aber... nachfragen könnte Helfen.
Nein weil der GANZE PC als beweisgegenstand zählt, nicht nur die festplatte. Den PC wirst du nicht wiedersehen.
Was hast du denn gemacht? ist schwierig einzelne Teile zurückzubekommen
Wie ist es wenn mit dem Rechner die Straftat nicht begangen wurde ?