Was passiert, wenn Investoren in Firmen einsteigen?

Hallo,

sagen wir, die XYZ GmbH hat 3 Gründer mit je 33%. Sie ist noch relativ klein und verfügt über wenig Kapital. Nun kommt ein Angebot, dass ein großer Investor gerne 31% der Firmenanteile haben möchte und bietet im Gegenzug 100.000€ Kapital.

Szenario 1:
Die drei Eigentümer besprechen sich und sind soweit einverstanden. Der Investor erhält seine 31%, dafür haben die 3 Gründer nun "nur noch" je 23% der Firma.

Szenario 2:
Der erste Gründer ist nicht einverstanden und weigert sich, Anteile abzugeben. Kann man ihn dazu zwingen, welche abzugeben? Oder er weigert sich, aber die beiden anderen Gründer geben je 15% ab. Würde es dann dennoch funktionieren?

Szenario 3:
Zwei Gründer weigern sich, den großen Investor als Investor zu akzeptieren, da er in der Vergangenheit "böse Dinge" getan hat (was auch immer). Nun könnte der dritte Gründer aber aussteigen und seine Anteile abgeben. Das wäre für den Investor aber unpraktisch, da die beiden Gründer ihn in wichtigen Entscheidungen stets überstimmen könnten, oder (33% vs 66%)?

Was passiert bei Seed-Runden wo etwas Kapital aber von vielen Personen/Unternehmen eingesammelt wird? Werden die Anteile dann "fair" (je nach Investment) aufgeteilt oder gibt es hierfür spezielle Verträge?

Ich kenne mich noch nicht so mit solchen Investmentrunden aus, frage mich aber ständig, wie es eigentlich funktioniert, dass Geld eingesammelt wird, aber man dennoch gerne einen ordentlichen Anteil als Gründer behalten will. Bei Aktien wäre das natürlich viel einfacher zu erklären, aber in zB GmbH etwas schwieriger.

Investition, Beteiligung
Haus zusammen mit Bruder geerbt, der Hartz IV bezieht. Wie sieht es mit Renovierungskosten aus, die ich aus eigenen Mitteln vorher ins Haus gesteckt habe?

Hallo! Wir haben folgenden Sachverhalt: Mein Bruder und ich werden irgendwann das Haus meiner Mutter zu gleichen Teilen erben. Mein Bruder möchte aber auf seinen Anteil verzichten, da er kein Interesse hat. Das Problem ist, dass der ab Juni Hartz IV beziehen wird und somit sein Erbverzicht nicht anerkannt werden wird. Nun ist es so, dass unsere Mutter im Pflegeheim ist und ich das Haus aus meinen eigenen Mitteln renoviere, um es vermieten zu können. Aus den Mieteinnahmen soll das Pflegeheim mitfinanziert werden. Wie wird es im Erbfall aussehen? Ist die Hälfte meiner Investition dann futsch? Oder kann ich die Investitionssumme vom Wert der Immobilie abziehen? Ansonsten hätte ich ja durch meine Investition und die dadurch erlangte Wersteigerung indirekt an Vater Staat gezahlt bzw. den Unterhalt meines Bruders übernommen. Da meine Mutter noch lebt (und hoffentlich noch lange leben wird) stellt sich mir die Frage, ob es jetzt vielleicht noch eine Möglichkeit gibt, einen solchen Fall zu umgehen. Noch zur Info: meine Mutter leidet unter Demenz und wird aus eigenen Stücken auch kein entsprechendes Testament mehr verfassen können. Dann würde mich noch interssieren, ob es Vorschriften zu einem Wertgutachten des Hauses gibt. Ich denke mal, dass ein von mir bestellter Gutachter einen anderen (für unsere Situation günstigeren) Preis ermittelt, als ein Gutachter, der vom Amt bestellt wird. Vielen Dank!

Erbengemeinschaft, Gutachten, Hartz IV, Immobilien, Investition, Erbverzicht