Wie verhält sich diese Thematik:
Ein selbständiger Fuhrunternehmer hat einen Fahrer im Angestelltenverhältnis.
Dieser Fahrer hat bei einem Auftraggeber des Fuhrunternehmers ein Hausverbot bekommen.
Der Fuhrunternehmer hat daraufhin den Fahrer fristlos gekündigt.
Der Fahrer klagt nun auf Schadensersatz und Lohnfortzahlung. Dies würde aber die liquidität des
Fuhrunternehmers sehr strapazieren.
Was kann der Fuhrunternehmer nun unternehmen ? Oder was sollte er tun ?
Was ich mich bei dieser Thematik frage ist: Kann man ein Hausverbot, sollte es stattfinden, im Arbeitsvertrag regeln ?