Zeugenaussagen vor Gericht unter Drogeneinfluss - wie sieht es mit der Verwertbarkeit aus und könnte es andere juristische Konsequenzen haben?
3 Antworten
Der Gesetzgeber hat bei Zeugen an alles gedacht.
Aber daran, dass der Zeuge sich durch Einnahme von berauschenden Mitteln selber schachmatt setzen könnte hat er nicht gedacht.
Nun sind Drogen in der Wirkung nicht gleich Drogen. Ein Glas Bier wird die Aussagefähigkeit des Zeugen nicht beeinträchtigen. Eine Flasche Schnaps oder eine Dosis LSD dagegen schon.
Wenn der Zeuge erkennbar nicht aussagefähig ist muss die Vernehmung abgebrochen werden. Eine interessante Frage ist, ob das Gericht den Zeugen per Ordnungshaft ausnüchtern dürfte. Schade, dass ich keinen Kommentar zur StPO in Griffweite habe. Würde mich auch interessieren.
Sie unterschätzen die Menschenkenntnis von Richter bzw Schöffen...
Was bitte verstehen sie unter Drogen?
Red Bull bzw Cuarana tee sind im weitesten Sinne auch Drogen bzw haben mit den höchsten Koffeingehalt
Ich hatte mir damals kurz vorm Gerichtstermin ne Dose RedBull reingezogen...man wird ruhiger ...ruhe kommt besser an als Nervosität...mir ist in den 7 Jahren Gerichtsstreit nie was passiert...
ich denke mal harte Drogen schiessen übers Ziel hinaus... kann man da überhaupt noch klar denken ?
ich denke nicht
aber probieren sie es doch einfach aus..
Richter sind ziemlich erfahren im Umgang mit zeugen. Die merken vermutlich, wenn einer unter Drogen steht, oder betrunken ist. Testgeräte undTeststreifen stehen zur Verfügung.
Ein Zeuge, bei dem der Verdacht auf Alkohol und Drogeneinfkuß besteht, wird getestet und es wird ggf. vertagt.
Sollte es aber undentdeckt bleiben (Gewohnheitstrinker zeigen kaum mal eindeutige Anzeichen), dann wird es umgekehrt schwierig nach Tagen mit der Behauptung zu kommen, der Zeuge war ja besoffen und deshalb ist das Urteil falsch und somit in Berufung, oder Revision gehen.