Zeitraum für Nachschreiben von Arbeiten?
Sehr geehrtes Forum,
meine Lehrerin sagt mir heute, ich soll am Mittwoch zwei Arbeiten nachschreiben.
Ich bin ein halbes Jahr nach Beginn der Ausbildung in diese Schule gekommen in Rheinland-Pfalz, und die Lehrerin offenbart mir, daß diese Nacharbeiten notwendig sind, da deren Ergebnisse in die Schulnote mit einfließen müssen.
https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-BBiSchulORPrahmen hier habe ich gelesen, daß Arbeiten mindestens drei Tage vorher angekündigt werden müssen. Ich hätte aber nur noch heute und morgen zu Lernen, also nur zwei Tage, oder wird der Tag, an dem die Arbeit geschrieben wird, mitgezählt?
Kann ich von der Lehrerin verlangen, mir einen größeren Zeitraum zum Lernen einzuräumen, auf Grundlage eines Rechts?
1 Antwort
Grundsätzlich sind Arbeiten 3 Kalendertage vorher anzukündigen. Da die Frist nicht eingehalten wird, müsste man sich darauf nicht einlassen.
Es kommt aber wir immer auf den Einzelfall an. Je nachdem, ob bekannt war, dass diese Arbeiten irgendwann geschrieben werden müssen und wann das Schuljahr endet, kann man erwarten, dass Schüler selbst darauf kommen, schonmal dafür zu lernen.
Ich würde in jedem Fall mit der Lehrerin sprechen. Da das Schuljahr aber in Kürze endet und du ja benotet werden möchtest, sehe ich fast keine andere Option als eine so kurzfristige Ansetzung.