Wie soll ich jetzt vorgehen?

2 Antworten

Soso. Sie haben also keine Daten (zB Adresse) vom Kreditvermittler, aber Sie haben einen Kreditvermittlungsvertrag unterzeichnet, dessen Inhalt Ihnen nicht ganz klar war. Wie kann das passieren?

Der Kreditgeber darf übrigens nur im Erfolgsfall eine Provision verlangen. Noch ist nicht alles verloren. Natürlich kommen dann irgendwelche Kosten (Auslagen) auf Sie zu - glauben Sie etwa, der arbeitet gratis?

Einen Widerruf können Sie übrigens auch formulieren, ohne den Orginal-Vertrag vorliegen zu haben. Ein Versuch wär es wert.


Answer123  10.03.2020, 23:15

Wo soll er den Widerruf denn hinschicken, wenn er keine Adresse oder Kontaktdaten hat?

DUBISTBOSS 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 13:32

hab mit ihm telefoniert er meint ich habe garkein Vertrag unterschrieben es war eine Belehrung 🤔

Gerd0308  11.03.2020, 17:12
@DUBISTBOSS

Bei einer Belehrung braucht man Reisepass und Bankkonten Daten ? Wenn etwas nicht stimmt , esse ich eine Wurst mit Senf. Rufen Sie ihn nochmals an und fordern eine Kopie von dem was Sie unterschrieben haben. Haben Sie überhaupt nichts davon gelesen ?

DUBISTBOSS 
Beitragsersteller
 10.03.2020, 22:33

Wo soll ich Wiederruf machen ?

Gaenseliesel  10.03.2020, 23:18
@Maerz2019

🤔...Google kennt die Daten ? 😴

".. habe keine Daten von dem.??"

überlesen ?

detlef32  11.03.2020, 00:18
@DUBISTBOSS

Wie hast Du ihn kennen gelernt, gab es eine telefonische, oder Email Verabredung, war er bei Dir zuhause oder bist Du irgendwo hingefahren, hat jemand den Kontakt vermittelt, warst Du auf einer Webseite und hast den Besuch angefordert, hat ein Bekannter den Kontakt hergestellt?

Oder hat einfach jemand vor der Tür gestanden und hat gesagt: Sie brauchen Kredit ich habe - geben Sie mir Daten.

Du hast keinen Kreditvertrag abgeschlossen, sondern einen Vertrag auf Vermittlung eines Kredits. Das heißt, du bezahlst jetzt ganz viel Geld dafür, dass du am Ende trotzdem keinen Kredit bekommst. Freust du dich nicht?

Wurdest du über ein Widerrufsrecht belehrt? Vermutlich nicht, zumindest nicht wirksam. In dem Falle beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor diese Belehrung nachgeholt wurde. Sofern ein Widerrufsrecht besteht. Was ist bei einem Darlehensvermittlungsvertrag (§ 655a BGB; Art 247 § 13 EGBGB) im Moment gar nicht mit Sicherheit sagen kann.

Ansonsten kannst du natürlich noch versuchen, den Vertragsabschluss über § 123 BGB anzufechten.

Nimmt Kontakt zum Verbraucherschutz auf, die sollten dich beraten können.


DUBISTBOSS 
Beitragsersteller
 11.03.2020, 13:32

hab mit ihm telefoniert er meint ich habe garkein Vertrag unterschrieben es war eine Belehrung 🤔