Wie lange Anspruch auf ALG?

2 Antworten

Ab Semesterbeginn besteht dann kein Anspruch mehr auf ALG1. Sondern eben auf Bafög, auch wenn es Monate dauert mit der Bewilligung.

Aber falls Du Dich nach einem Jahr, minus einem Tag, wieder exmatrikulieren lässt, lebt der Restanspruch des ALG wieder auf. (Möglicherweise ist die Frist inzwischen auch länger).

Du hast max. Anspruch auf ALG für den Zeitraum, den Du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.

Mit Immatrikulation entfällt somit der Anspruch.

Nach 12-monatiger sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, solltest Du ausreichend Rücklagen gebildet haben, um den Zeitraum bis zur Bewilligung / ersten Bafögzahlung überbrücken zu können.