Wie lang muß ich warten bis mir Händler nach Onlinekauf u. Retoure Geld zurückbezahlt?

3 Antworten

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Setzt dem Händler schriftlich, per Einschreiben / Rückschein, eine letzte Frist. Brief ist notwendig, da eine eMail nicht als beweiskräftig zugestellt gilt.

Verstreicht die Frist bleibt dir nur noch der Standardweg über Mahnbescheid usw.

Willst Du das nicht selbst erledigen, schalte einen Anwalt ein.

Bedenke aber, dass Du in diesem Fall ins Obligo gehst und ggf. auf den dann entstehenden Kosten sitzenbleibst, wenn beim Händler nichts zu holen ist.

Es kommt also in erster Linie darauf an, um welchen Betrag es geht. Bei 50 € wäre es mir persönlich den Aufwand nicht wert.

"Nachtreten" kannst Du dann trotzdem in dem Du Strafanzeige erstattest. Meistens wirkt aber schon einen entsprechende Bewertung in Onlineportalen herrlich befreiend ...;-)


Mikkey  18.11.2013, 12:58

Ich möchte manchmal auch gern mal nachtreten...

Welches Delikt müsste ich denn hier zur Anzeige bringen?

Juergen010  18.11.2013, 18:14
@Mikkey

Ich würde es mit Unterschlagung ( §246 StGB) probieren.

Mikkey  20.11.2013, 21:32
@Juergen010

Nur ist Geld keine "bewegliche Sache".

Untreue (§266) käme der Sache schon näher, aber ob man für so eine Anklage einen Staatsanwalt findet, und dann noch einen Richter...

Juergen010  21.11.2013, 07:06
@Mikkey

Wahrscheinlich nicht .... doch mir ginge es ja auch nicht um ein Urteil ... mir ging es um mein Geld. Von einer strafrechtlichen Verurteilung hat man als Geschädigter zunächst mal nichts - von der etwaigen Genugtuung abgesehen.

Alleine, dass man Strafantrag gestellt hat und das dem Händler (Kopie der Strafanzeige) mitteilt, hilft schon manchmal.

Wenn dann ggf. tatsächlich noch eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei beim Händler eintrudelt, könnte das den dann Beschuldigten bewegen doch noch zu zahlen.

Der Verkäufer muss innerhalb von 30 Tagen die Kosten erstatten. In den erstatteten Kosten müssen auch sämtliche Versandkosten enthalten sein, die Du beim Kauf der Ware bezahlt hast.

Dies gilt in allen Fällen, in denen Du Waren außerhalb eines Ladengeschäfts, z. B. telefonisch, per Fax, per Versandhandel oder im Internet, gekauft hast.

Ist das überhaupt erlaubt, daß man den Kunden so lang warten lässt?

Was bezeichnest Du als "erlaubt"? Aufgrund der Fristsetzungen ist der Händler mit der Zahlung in Verzug. Offenbar kümmert er sich nicht darum. Das scheint ein Fall für die Justiz zu sein. Also entweder Mahnbescheid beantragen oder gleich Klage erheben.

Allerdings: Vorab würde ich eine gründliche Internetrecherche machen. Wenn sich daraus ergeben sollte, dass der Händler allgemein Zahlungsschwierigkeiten hat, eventuell schon insolvent ist, dann wirft man mit gerichtlichen Maßnahmen gutes Geld dem schlechten hinterher. Auch Vollstreckungen im Ausland lihnen nur bei ganz großen Summen. So traurig es auch ist: Manchmal ist es wirtschaftlich vernünftiger, Forderungen abzuschreiben.