Wie kontolliert ein Finanzamt ein Fahrtenbuch auf Wahrheit?
Hallo zusammen!
Bitte nicht falsch verstehen - mir geht es einfach nur ums Verständnis!
Macht das Finanzamt Kontrollanrufe bei den Terminpartnern, die bei einer Geschäftsfahrt ins Fahrtenbuch eingetragen werden?
Eigentlich müssten sie das doch tun, denn sonst besteht Betrugsgefahr, in dem fiktive Termine eingetragen werden. Auf der anderen Seite will man natürlich nicht, dass das Finanzamt die eigenen Kunden belästigt und irgendwelche Fragen zu den vergangenen Terminen stellt...
Welche Möglichkeiten hat das Finanzamt die eigetragenen Geschäftstermine auf die Wahrheit zu prüfen?
Liebe Grüße Nadine
1 Antwort
Die ersten Prüfungen erfolgen einfach nach logik.
An wieviel Tagen fährt einer wieviel Kilometer. kann das einfach mit seiner Tätigkeit übereinstimmen.
Man sieht sich an wie oft einzelne Orte udn Kundennamen auftauchen.
Man kann schon darauf vertrauen, das die Finanzbeamten ein gewisses Gespür für diese Dinge haben. Was geht, was eben auch nciht geht.
Ich hatte mal einen Mandanten, der trotz Warnung dem Finanzamt an 200 Tagen eine täglich über 8 stündige, an 150 Tagen gar eine über 14 Stunden klar machen wollte. Auf dem Anruf beantworter waren Bürozeiten genannt zu denen man anrufen konnte aber er hatte niemanden im Büro.
So etwas ght nicht.
Kunden anrufen wird man erst an einem Punkt, wo man von einer massiven Steuerhinterziehung ausgeht. Nicht bei einem Fahrtenbuch. Da wird einfach gkürzt und der StPfl. muss im Einspruchsverfahren, oder beim Finanzgericht glaubhaft machen.