Wer zahlt den Aufpreis bei nötiger Umbuchung von DZ auf EZ oder DZ zur Alleinnutzung?
Hallo, wir sind zu 4., am 29.7. würde es zum Tauchen nach Ägypten gehen...jetzt hat sich einer, der mit mir im DZ wäre, das Schienbein gebrochen...Die RRV übernimmt die Stornokosten in Höhe von 50%, kein Thema.... Ich brauch aber jetzt ein Einzelzimmer oder ein DZ zur Alleinnutzung.... Wer kommt dafür auf? Bleibe ich auf den Kosten sitzen? Oder werden die von der RRV mit übernommen? Gebucht wurde mittels TUI Card Gold... Danke für baldige Antworten
Gruß
Olli
1 Antwort
so hallo nochmal, die frage hat sich mittlerweile von selbst bzw. durch die versicherung geklärt: muss bei einer doppelzimmerbelegung ein teilnehmer storniert werden, so zahlt die versicherung die anfallenden stornogebühren. tritt der andere teilnehmer des doppelzimmers die reise an und muss stattdessen in ein einzel- oder doppelzimmer zur alleinbenutzung umgebucht werden, so zahlt die versicherung den aufpreis bis zur höhe der stornogebühr...in meinem fall zahl ich sozusagen nix drauf und bekomm ein einzelzimmer.....