Wer muss zahlen?
Hallo, ich habe für eine Person X mit meinem Account eine Bestellung aufgegeben. Als Liefer- und Rechnungsadresse aber die der Person X angegeben. Jetzt habe ich einen Brief bekommen, das die Rechnung noch nicht bezahlt wurde. Wer muss jetzt Zahlen? Die Person X die auf der Rechnung steht oder ich da es sich um meinen Account handelt. Den Artikel hat logischerweise Person X bekommen.
Gruß, Person Y
2 Antworten
Wenn Du Dich mit einem Account bei einem Online-Händler registrierst, wirst Du feststellen, daß es dort AGB für die Online-Bestellung gibt. Diese spezifizieren, daß durch die Online-"Bestellung" Du direkt einen Kaufvertrag abschließt bzw. ein Angebot zum Kauf dem Online-Händler unterbreitest, das dieser dann z.B. durch eine weitere E-Mail oder die Versandbestätigung akzeptiert und ausführt.
Damit ist klar, daß ausschließlich Du als Eigentümer des Accounts Vertragspartner des Online-Händlers bist. Es mag eine andere Rechnungs- oder Lieferadresse angegeben sein, aber das berührt nicht Deine Pflichten aus dem durch Dich geschlossenen Vertrag. Im Innenverhältnis hast Du natürlich durch den Kaufauftrag durch einen Dritten gegenüber diesem Dritten einen Anspruch auf Ausgleich der Kosten.
Also wird der Online-Händler ausschließlich an Dich halten, um den Kaufpreis zu erhalten. Du kannst nun auf die Person, für die bestellt wurde, einwirken, um den Kaufpreis entrichtet zu bekommen. Sollte das nicht funktionieren, bleiben die Kosten eindeutig an Dir hängen.
Sie haben Ihren Einkauf online über einen Account getätigt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dort zumeist aufgeführt, dass der Besitzer des Zugangs den Kauf tätigt bzw. einen Kaufvertrag abschließt. Dieser Bestellvorgang wird im Anschluss dem Anbieter des Online-Portals unterbreitet und von diesem bestätigt und ausgeführt. Da Ihnen der Account gehört sind Sie damit der offizielle Vertragspartner des Onlineverkäufers auch bei abweichender Rechnungsadresse. Unter Umständen können Sie aber einen Kostenausgleich gegenüber der Dritten Person einfordern. Vorerst wird die offene Rechnung des Kaufes jedoch zu Ihren Lasten gehen. Der Online Anbieter wird sich also an Sie wenden um den offenen Betrag einzufordern.