Was ist ein Vorruhestandgeld was ist damit gemeint?

2 Antworten

Hallo,

Vorruhestandsgeld wird vom Arbeitgeber zwischen dem letzten Arbeitstag und dem Rentenbeginn gezahlt. Anspruch besteht nur, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt wurde. Es ist inzwischen sehr selten geworden.

Wesentlich häufiger ist Altersteilzeit. Dann arbeitet man eine reduzierte Stundenzahl und bekommt das verminderte Netto aufgestockt. Häufig wird das Blockmodell gewählt, in dem man in der ersten Häfte der Altersteilzeit weiter voll arbeitet (aber reduziertes Entgelt bekommt) und in der 2. Hälfte gar nicht mehr arbeitet (aber weiterhin ein gleich reduziertes Entgelt bekommt).
Anspruch besteht nur, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt wurde.

http://www.altersteilzeit-info.de/

Umgangssprachlich wird die Altersteilzeit häufig als Vorruhestand bezeichnet.

Gruß

RHW


billy  03.07.2017, 19:42

Sehr gut erklärt und alles richtig, hinzuzufügen wäre nur noch „Anspruch besteht nur, wenn es im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt wurde -und Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen entsprechenden ATZ-Vertrag geschlossen haben“. Der sogenannte Vorruhestand ist schon über acht Jahre vollständig durch die Altersteilzeit ersetzt wurden. Aber darauf hast Du ja hingewiesen. :-)))

RHWWW  03.07.2017, 21:40
@billy

Hallo billy,

Danke für die Ergänzung. Ein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist immer Voraussetzung für Vorruhestand oder Altersteilzeit.

Das Vorruhestansdsgesetz existiert weiterhin. Es gibt nur keinen Zuschuss des Staates mehr.

https://www.gesetze-im-internet.de/vrg/VRG.pdf

Vor 4 Jahren hatte ich den Fall, dass ein Arbeitgeber tatsächlich ein Vorruhestandsgeld gezahlt hat. Aber wie gesagt absolut selten(st)!

Gruß

RHW

Also: Arbeitnehmer können den Vorruhestand in der Regel ab dem 58. Lebensjahr beginnen – vorausgesetzt, sie haben mit dem Arbeitgeber eine Vorruhestandsregelung getroffen. 

Damit endet das Beschäftigungsverhältnis und der Arbeitgeber zahlt bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn das sogenannte Vorruhestandsgeld. 

Dieses gilt als beitragspflichtiges Einkommen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Doch Achtung: Auch wenn Du nach dem Vorruhestand in eine vorgezogene Altersrente gehst, müssen Rentenabschläge in Kauf genommen werden. 

Jeder Monat vorzeitiger Inanspruchnahme mindert die Höhe der Rente um 0,3 % – und zwar dauerhaft für den gesamten Ruhestand.