Wackeliger Grabstein, wer haftet im Schadensfall?
Wenn ein Grabstein wackelig ist und u.U. umkippt, wessen Versicherung kommt für einen evtl. Schaden auf? Die des Friedhofs oder die der Angehörigen?
2 Antworten
Ihr habt doch dieses "Grundstück " Gepachtet bzw. gekauft ( für eine gewisse Zeit ). Jeder Grundstückseigentümer haftet für das , was auf seinem Grundstück passiert !! ;-))) Aber im Ernst , Zitat : "Nach den gesetzlichen Vorschriften sind die Verfügungs- und Nutzungsberechtigten verpflichtet, die Grabsteine und sonstigen Grabausstattungen dauernd in einem würdigen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Schäden oder Unfallgefahren sind umgehend zu beseitigen oder durch eine Fachfirma bzw. eine Fachkraft (Steinmetz) beseitigen zu lassen." Noch interessantes auf dieser Seite : http://www.ekd.de/efas/grabsteine-auf-friedhoefen.html Gruß Z... .
In der Regel begehen Angehörige der Friedhofsverwaltung regelmässig die Gräber und markieren mit einem Aufkleber alle Grabsteine, die unfallträchtig sind.
Wenn dann die Eigentümer der Grabstelle nichts unternehmen, werden sie auch kaum über eine Versicherung Leistung beanspruchen können, denn die Gefährdung wurde ihnen ja bekannt gemacht.