Vor Beamtenstatus in gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt - Geld damit verloren?

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Wenn Deine Freundin bereits 60 Beitragsmonate in der gesetzlichen Rentenversicherung einbezahlt hat, dann hat sie damit einen Anspruch (später mal) auf die Regelaltersrente. Und die Deutsche Rentenversicherung wird ihr diese Rente auszahlen. Doch der Versorgungsträge wird ihr die Rente anrechnen, falls sie schon die Höchst-Beamten-Versorgung hat. Sollten sie den Höchstsatz noch nicht erreicht haben, dann kann sie mit der Rente bis zu diesem Betrag auffüllen, der Rest wird auf die Pension angerechnet. Da Beamte meist privat krankenversichert sind, kann sie aus der Rente auch einen Beitragszuschuß zur privaten Krankenkasse beantragen.

Wenn man unter 60 Monatsbeiträgen liegt, kann man sich das Geld auszahlen lassen. Allerdings nur den Teil, den man auch selber eingezahlt hat. Dazu gehören nicht die Arbeitgeberanteile (50%) oder die Arbeitsamtanteile.