Vermieter antworten?

2 Antworten

Das kommt auf den Grund an.

Einer Mieterhöhung muss man häufig zustimmen und auch bei Absprachen wegen Reparaturarbeiten wird es in deinem Interesse liegen zu antworten.

Wenn du im Rechtsstreit mit dem VM liegst, solltest du Korespondenzen lieber deinem Anwalt überlassen.


Carina6284 
Beitragsersteller
 18.07.2024, 22:02

Darum geht es um einen Schaden in der Wohnung, so wie ich es mitbekommen habe und oft gehört habe muss man es generell erst ab Auszug ersetzten oder reparieren

oder liege ich da etwa falsch

Tiiii  19.07.2024, 10:48
@Carina6284

Im Normalfall bist du verpflichtet Schäden unverzüglich zu melden um Folgeschäden zu vermeiden.

Schäden, die erst beim Auszug beseitig werden müssen, ind kosmetische Reparaturen.

Schäden , die auch auf andere Mieter einen Einfluss haben, oder gar auf die Konstruktion des Hauses, müssen natürlich gleich beseitigt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung