Teilzeit Job Eltern jobcenter?

2 Antworten

Beziehst Du Bafög?

Dein hier "angenommenes" Bruttoeinkommen läge dann bei 1370 Euro

Soweit Du noch U25 bist und das JC Deinen Abendschulbesuch bisher als vollwertige Ausbildung gewertet hat, so bleibt dieser Betrag auch weiterhin anrechnungsfrei.

Vom Betrag darüber hinaus gibt seit Juli d.J. von 520 bis 1000 Bruttogehalt einen weiterem Freibtrag in Höhe von 30 Prozent. Dann bis 1200 Euro noch einen weiteren Freibetrag in Höhe von 10 Prozent Prozent.

Also bliebe aus dem angenommenen Bruttolohn von 1370 Euro ein anrechnungsfreier Betrag von 690 Euro.

Also würden dann die Leistungen des JC für Dich um 310 Euro gemindert werden.


deuz76 
Beitragsersteller
 08.11.2023, 11:05

Nein Bafög würde ich erst im nächsten Jahr erhalten dieses ja nicjt

Hallo,

als Schüler Minijobber einer BG kannst du 520 € Euro mtl. verdienen und darfst diesen gesamten Verdienst behalten, ohne dass vom Bürgergeld deines Vaters etwas abgezogen wird, denn dieses Einkommen ist anrechnungsfrei, da dieser Schüler Job vom Einkommensfreibetrag gedeckt ist.(ansonsten siehe dazu weitere Erklärung von @wilees zu den mtl. Minijob Einkünften)

Anders bei einem Schüler der nur in den Sommerferien (Ferienjob !) ggf. fiktiv 1500 ,-Euro verdient. Dieser darf den kompletten Verdienst anrechnungsfrei trotz und neben dem Bürgergeldbezug behalten.

Betr. Behhalten oder Anrechnung !

Behalten können Kinder einer BG, ihr Gehalt (bis zum 25. Lebensjahr) immer, unabhängig wieviel sie verdienen ! Hier geht's allein und n u r darum, ob das Bürgergeld gekürzt wird.

Nun kannst du selbst überlegen, welche Zuverdienst Variante für dich, neben der Abendschule, besser vereinbar ist.

👋