Stromkosten nach Schlüsselübergabe, solange Vertrag läuft?

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Leider bist Du als Vertragspartner in der Beweispflicht. Hast Du bei Schlüsselübergabe an den Vermieter den Zählerstand quitieren lassen? Wenn dem so ist, kannst Du dich darauf berufen und auf den Zählerstand, welchen Du zum Auszug übermittelt hattest berufen. Wegen 64 KWh lohnt ein Streit aber nicht. Als Vertragspartner musst Du bis zum Stichtag die Stromkosten übernehmen. Ich hoffe die Antwort hilft Dir weiter. Viel Glück für Deine Zukunft und herzliche Grüße Biene von http://stromanmelden.org