Rentenzahlungen bei Vemissten Personen und Mietzahlungen die vom Konto de Vermissten abgehen
Hallo zusammen..!!
Meine Oma wird seit Februar vermisst die Polizei wurde auch gleich nach dem ersten Tag informiert und haben mit Hundestaffeln und Hubschrauber nach ihr gesucht jedoch blieb jeder versuch leider ergebnislos man muss evtl. auch von einem Suizid ausgehen da sie öfters mit den Gedanken dabei war...Nun ist meine Frage da ich über das Internet im gesamten nicht schlauer werde wie es mit der Rente und weiteren Kosten ist...Kurze Erklärung zum Fall nicht das es falsch verstanden wird...Die Rente wird ja üblich weiter gezahlt auf ihr Konto von der gehen ja auch weiterhin Miete Telefon und Versicherungen ab...auf das Konto haben wir keinen Zugriff und wollen das auch nicht natürlich machen wir uns nun Gedanken wenn der Tag eintreffen sollte was wir auch nicht hoffen und es heisst man hat sie gefunden und eine Todeserklärung gemacht wird..Wird dann die Rente ab dem Tag oder Monat eingestellt und verlangen rückwirkend für die Zeit ab der meine Oma vermisst wurde die Rente zurück ?? oder nicht ?? uns geht es nicht um das Geld der Rente das wollen wir nicht sondern nur das ja normale Abzüge wie eben Miete Telefon und die anderen Sachen ja weiterhin erfolgt sind wird das berücksichtigt oder belangt die Rentenkasse die Hinterbliebenen für das dann bereits fehlende Geld dieser Abzüge...Vielen lieben Dank schon mal für eure Antworten...und bitte nicht falsch verstehen bei dieser Frage wir haben keine Interesse an ihrem Geld unser größter Wunsch wäre es wenn meine Großmutter wieder bei uns wäre da sie sehr jung ist und wir sie sehr vermissen...Nur wir wollen wissen ob wir Geld auf die Seite machen müssen für evtl hohe Kosten die auf uns zu kommen könnte
2 Antworten
Hallo schmidjessica,
deine Frage ist nachvollziehbar und stimmt schon etwas traurig. Mit solch einer Situation umzugehen ist sicher für die ganze Familie nicht einfach.
Lies mal hier, möglich dass es derzeit auch noch so gehandhabt wird :
Einen Rentenberater zu kontaktieren wäre hier sicher angebracht. Ich habe leider keine Antwort zu der Frage, ob die Rentenzahlungen zurückgezahlt werden muss oder nicht. Hier liegt ein nicht alltäglicher Sonderfall vor, der möglicherweise auch später hier beantwortet werden kann, ansonsten eben wie schon gesagt ein Rentenberater.
Ich wünsche euch, dass Oma sich nur eine kleine Auszeit genommen hat, sich alles zum Guten wendet ! Gruß ! K.
Vielen Dank für die Antwort werde mich mal informieren auf dieser Seite..Mfg J.
so ein Fall ist viel komplizierter als das hier scheint. Nehmen wir an, man findet die Oma nicht. Dann ist nicht so einfach, sie auch nach Jahren für tot zu erklären. Ein Fall ist dieser: http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/urteil_aid_62490.html
Würde sie irgendwann gefunden, dann muss auch der Todeszeitpunkt festgestellt werden. Das ist nicht so einfach wie man denkt. In Todesurkunden findet man dann einen Zeitrum für das Ableben, keinen Todeszeitpunkt.
Euer Fall ist einer für einen Fachanwalt, wenn es denn zu einem Streit kommen sollte.
Vielen Dank für die Antwort werde das denke ich wirklich in betracht ziehen einfach mal zur Info einen Fachanwalt aufzusuchen nur als Vorsorge im voraus schon mal damit man weiß wie man bei so einem Fall richtig handelt...
du kannst dich ja mal zur Einstimmung durch das Verschollenengesetz wühlen: http://www.gesetze-im-internet.de/verschg/