Rechtsgeschäft gültig, nichtig oder anfechtbar?
Ich habe hier 2 Aufgaben bei denen ich nicht weiter komme bei dem es sich wie oben um Rechtsgeschäfte handelt.
- Beispiel: Die 4-Jährige Lucca verkauft ihren Puppenwagen für 5€.
- Regina Pech kauft einen Gebrauchtwagen. Bei der ersten Inspektion stellt die Werkstatt fest, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Im schriftlichen Kaufvertrag wurde das Fahrzeug als unfallfrei erklärt.
mit Begründung wäre nett
Danke im Voraus
1 Antwort
1. Nichtig
Minderjährige, die das 7. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB).
Wer geschäftsunfähig ist, hat nicht die rechtliche Macht, Willenserklärungen wirksam abzugeben oder selbständig Rechtsgeschäfte zu tätigen, zum Beispiel Verträge zu schließen oder zu kündigen. Er benötigt einen gesetzlichen Vertreter.
2. Anfechtbar
Der Ware fehlt eine zugesicherte Beschaffenheit, die der Verkäufer arglistig verschwiegen hat. Sprich: wider besseren Wissens hat er im Kaufvertrag falsche Angaben gemacht.