Quittungen oder Kassenbon kopieren. Was muß erkennbar sein?
Ich hatte gerade das vergnügen jede Menge Quittungen und Kassenbons zu kopieren. Zu diesem Zweck habe ich sie mit einem Din A4 Scanner eingescannt. Teilweise sind aber die Kassenbons größer und lappen über die zu scannende Fläche. Das brachte mich zu der Frage wie viel Prozent von einem Kassenbon auf der Kopie erkennbar sein müssen. Datum, Artikelbezeichnungen und Gesamtpreis ist klar. Wie sieht es mit dem Firmenlogo (ggf. auch Adresse) aus und dem unteren Abschnitt des Bons, der teilweise mit einem Strichcode versehen ist? Muß das auch zu sehen sein?
Gruß Nino
1 Antwort
Kommt drauf an für wen oder was ein Kassenbon kopiert wird. Die Angaben die "klar" sind, sind das Minimum was erkennbar sein muss. Für die Steuerklärung würde ich alles lesbar kopieren, für Reklamationen, Garantiefälle und dgl. ist mitunter auch der Verkäufer oder das Logo wichtig.
Ich brauchte diese Kopien für ein anderes Amt. Für´s Finanzamt habe ich mir sagen lassen, das Kassenbons nicht anerkannt werden, wenn die Zahlen oder Daten nicht mehr lesbar sind. Da viele Bons als Thermodruck erfolgen, bleibt es nicht aus das die nach einer gewissen Zeit verblassen. Somit überstehen die die vorgegebene Aufbewahrungszeit nicht. Deswegen soll es vorsorglich besser sein eine Kopie zu erstellen um diese bei bedarf vorlegen zu können. (So wurde mir das gesagt.)
Gruß Nino
Warum muss er für die Steuererklärung/en kopieren? Er hat doch die Originale.