Offener Haftbefehl mit Ratenzahlung darf ich trotzdem fliegen?
Hallo :)
Ich habe heute mit dem Gerichtsvollzieher gesprochen wegen einem offenen Haftbefehl den ich nun mit Raten abzahle.
Nun zu meiner Frage darf ich trotz Ratenzahlung für 4 Tage in die Schweiz fliegen?
1 Antwort
Ich kenne eigentlich nur den Haftbefehl wegen Nichtabgabe des Vermögensverzeichnisses. Wenn Du das VV heute abgegeben hast, wird doch der Haftbefehl wieder aufgehoben.
Du zahlst ja nicht den Haftbefehl ab, sondern die Forderung. Wegen Schulden wird man nicht verhaftet.