Neue Job,ist erlaubt so?
Ich war gekundigt ordentlich,mit Wikum ab 01.12.2023.Ich habe Kundingungschutzklage eingerichtet,Güterverhandlung ist auf 27.11.2023.Zwischenyeit habe ich eine Job Angebote kegriegt,mit Anfang ab 01.12.2023,Vertrag habe ich schon Gestern unterschreibt.Natürlich daß ich habe zu Niemand gesagt.Wie kann Das Klage Verlauf beeinflüßen?Danke in Voraus für Ihren Hilfe
2 Antworten
Güteverhandlung gehts oft um gütliche Einigung, sprich Kohle, da vielfach das Vertrauensverhältnis keine weitere Beschäftigung zulässt.
Wenn du ausm Gerichtssaal bist und dich auf eine finazielle Einigung eingelassen hast, ist der Drops gelutscht.
Was spricht dagegen, deinen Anwalt einzuweihen?
Dann kann er auf Einigung gezielt einwirken.
Dann nimmste die Kohle mit und gut isses.
Auch wenn du unterschrieben hast, es besteht normalerweise eine gewisse Probezeit, würde trotzdem ... sicher ist sicher... das Arbeitsamt informieren.... falls das in die Hose geht
Ok,aber was hatt AA zu tun mit Prozess?Ich bin als Arbeitlos angemeldet,und ich mochte meine neue Job bei AA melden nach Güterverhandlung.Bin ich verpflichtet ab sofort melden meine neue Beschaftigung,oder...?
mit dem Prozess hat das garnix zutun.... da hast du Recht... aber falls du eine Abfindung bekommst... und die Probezeit in die Binsen geht... kann die Abfindung angerechnet werden....
Das sollte der Anwalt beantworten, der Deinen Fall bearbeitet
Wende Dich an die Gewerkschaft, sage mir in welcher Branche Du arbeitest , ich gebe Dir die Adresse .
Dort lässt Du Dich beraten
theone374Fragestellervor 21 Minuten
Ich habe keine Anwalt
aah gerade gelesen... einige dich gütlich....aber ich würde AA informieren...sicher ist sicher