Kann ich mit 17 Jahren (in Ausbildung) mit Erlaubnis der Eltern ausziehen und eine Förderung beantragen?

3 Antworten

In einer betrieblichen Ausbildung kann ein Azubi mit BAB gefördert werden.

Dafür wird das eigene Einkommen und auch das der Eltern geprüft.

Soweit mir bekannt ist, wird BAB U18 nur gezahlt, wenn die Ausbildungsstelle "weit" von der elterlichen Wohnung entfernt ist.

Ü18 ist das anders (da hast du das Recht auszuziehen).

Also, vorrangig sind die Eltern in der Pflicht.

Um die Kosten zu wuppen, die mit dem Wunsch eine eigene Wohnung zu beziehen entstehen, kann man sich  einen kl. Nebenjob suchen.

zB. Samstag Vormittag im Supermarkt, damit wären Ausgaben für Fitness, Handy oder weitere Extras schon mal bezahlt und auch die Mutter finanziell entlastet.

Eine leere Wohnung für dich bewohnbar zu machen, geht ganz schön ins Geld. Da wirst du auf die Mutter  angewiesen sein, schätze ich.


MarcBa119 
Beitragsersteller
 24.11.2015, 05:54

Wieso Mutter finanziell entlasten? Das Kindergeld steht mir zu wenn ich nicht mehr da wohne nur stellt sie sich jetzt ins Licht der großen Wohltäterin und sagt sie müsse es mir nicht geben. Das ist nur leider falsch. Ich hab die Idee mittlerweile sowieso über Bord geworfen da mir die finanziellen Mittel einfach nicht zur Verfügung stehen. Sollte sich hier aber nichts ändern muss irgendwas passieren.

Gaenseliesel  24.11.2015, 13:07
@MarcBa119

Ich hab die Idee mittlerweile sowieso über Bord geworfen da mir die finanziellen Mittel einfach nicht zur Verfügung stehen

: damit hast du die Situation schon richtig eingeschätzt, obwohl ich auch dich verstehe, wenn die häusliche Situation für dich unerträglich ist.

Tipp: Lass dich beim Jugendamt beraten !

Es gibt im begründeten Fällen auch für U-25-Jährige die Möglichkeit des Auszugs aus dem elterlichen Haushalt:

zB.

- Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl

- Eltern oder ein Elternteil verweisen aus der Wohnung

- Jugendamt hält den Verbleib im elterlichen Haushalt aus pädagogischen Gründen für unzumutbar

- seit Längerem gestörte Eltern-Kind Beziehung

Versuche es wenn aus deiner Sicht nichts mehr geht.

Alles Gute für dich !

Als erstes zählt das Einkommen der Eltern. Ist dieses ausreichend, sind sie für Deine Unterstützung verantwortlich.

Sollte das nicht der Fall sein, hättest Du die Möglichkeit eine Aufstockung zur Ausbildungsvergütung vom Jobcenter zu bekommen. Dazu musst Du allerdings handfeste Beweise vorlegen, dass ein Leben im Elternhaus unzumutbar ist.

Weitere Tipps bekommst Du hier:

http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/azubis-diese-finanziellen-hilfen-gibt-es/150/9447/294142