Meine Tochter bestellt auf meinen Namen und öffnet meine Post?
Meine Tochter ist 15, bestellt auf meinen Namen Pakete und öffnet meine Post.
Die Polizei sagt, ich muss haften. Stimmt das? Dann kann sie ja sogar Ferrari und sonst was bestellen...Außerdem würde ich dank ihr in der Schufa landen...
3 Antworten
Die Polizei hat von Zivilrecht leider oft wenig Ahnung.
Wenn deine Tochter mit deinen Zugangsdaten (die du ihr wissentlich überlassen hast) irgendwo bestellt, ist das Rechtsgeschäft tatsächlich in erster Instanz dir zuzurechnen.
Wenn jemand (egal wer) unter missbräuchlicher Angabe deiner Daten bestellt, begeht er einen Betrug zulasten des Verkäufers. In diesem Falle bleibt dir nur, die Ware -soweit möglich zurückzusenden- und den Verkäufer über den Sachverhalt zu informieren. Du wirst zur Glaubhaftmachung deiner Angaben vermutlich nicht darum herum kommen, deine Tochter als Täterin anzugeben. Die strafrechtlichen wie zivilrechtlichen Folgen muss sie dann selber tragen.
Ja, diese Antwort verstehe und akzeptiere ich. Egal, ob das Herz den Kopf besiegen möchte.
Du musst den Versandhäusern Glaubhaft nachweisen, das du die Sachen nicht geordert hast und das du es deiner Tochter nicht erlaubt hast, dann müssen sie die Bestellung rückabwickeln, weil Verkäufe u18 nur schwebend wirksam sind. GGf kann das Versandunternehmen gegen deine Tochter wegen Warenbetruges und Schadensersatz vorgehen, sie ist immerhin ü14 und damit bedingt strafbar.
Hast du deiner Tochter allerdings deine Kreditkartendaten gegeben oder ihr zugänglich gemacht und sie hat davon gebrauch gemacht, bist du al A..Popo. Weil durch das zugänglich machen der Zahlungsdaten du sozusagen zugestimmt hast, selbst wenn deine Tochter diese Daten aus deinen Unterlagen "geklaut" hat. Du bist dafür haftbar zu machen, wenn du deine Bankdaten nicht ausreichend schützt.
dann würde ich der Tochter alles entziehen das sie nicht mehr bestellen kann ,oder wenn es nicht anders geht sie anzeigen, sie ist 15 Jahre und für ihr tun verantwortlich.
Hast du ja ein schönes Früchten großgezogen.
Dem schönen Früchtchen kann ich nicht alles entziehen, denn dann bestellt sie als "Gast". Meine "Frucht" wird nicht angezeigt, denn somit kacke ich ins eigene Nest. Ich wähle da eher den geeigneten Wortlaut, welcher wäre???????????