Meine Mutter ist gestorben habe Vollmacht über das Konto 11450Euro Mus ich das den Finanzamt melden? Der Nachlass wurde in Portugal gemacht da sie dort gelebt?
1 Antwort
Mein herzliches Beileid zum Verlust Ihrer Mutter. Wenn Sie eine Vollmacht über das Konto Ihrer Mutter hatten, können Sie die finanziellen Angelegenheiten Ihres Kontos weiterhin regeln, wenn Sie die Bevollmächtigte Person sind. Wenn Ihre Mutter in Portugal gelebt hat, wurde der Nachlass dort wahrscheinlich geregelt. Es ist jedoch nicht bekannt, ob es in Portugal besondere Vorschriften gibt, die besagen, dass Sie das Finanzamt in Portugal über das Konto Ihrer Mutter informieren müssen.
In Deutschland ist es normalerweise nicht erforderlich, das Finanzamt über den Tod eines Kontoinhabers oder Kontoinhaberin zu informieren. Die Bank erfährt normalerweise durch Angehörige, Bevollmächtigte oder Erben vom Tod und sperrt das Konto nicht automatisch, sondern lässt es erst einmal unverändert fortbestehen. Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, ob Sie das Finanzamt informieren müssen, können Sie sich an das zuständige Finanzamt in Portugal oder an einen Rechtsanwalt wenden, der Sie in Fragen des portugiesischen Erbrechts beraten kann.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Rechte und Pflichten aus dem Konto- oder Depotvertrag auf die Erben übergehen. Daher müssen Sie als Bevollmächtigte Person das Konto nicht notwendigerweise auflösen, es sei denn, Sie haben Anweisungen vom Erben erhalten, dies zu tun.