Marketing Beratung - mehrwertsteuerabzugsberechtigt?
Hallo, wenn ich ein Gewerbe als Markting-Berater anmelde und dann als Kleinunternehmer tätig bin, bin ich dann mehrwertsteuerabzugsberechtigt? Die Frage kommt daher, dass ich ein Angebot habe, beratend tätig zu sein und nun ist die Frage soll ich mich netto oder brutto bezahlen lassen. es ist anscheinend üblich netto zu bezahlen... Ich verstehe es so, wenn man mehrwertsteuerabzugsberechtigt ist, bekommt man brutto und ansonsten netto. Was wäre ich denn?
1 Antwort
Guten Abend,
Sie müssen sich überlegen, ob es sich für Sie lohnt Vorsteuer vom Finanzamt als Forderung zu beziehen, dafür müssen Sie immer 19% Umsatzsteuer für Ihre Umsätze zahlen. Sie können sich bei der Geschäftseröffnung immer selbst aussuchen, ob Sie die Kleinunternehmerregel wählen, wo Sie weder Vorsteuer noch Umsatzsteuer beziehen beziehungsweise bezahlen. Sie können auch die Vorsteuer/Umsatzsteuer-Methode wählen, das sollten Sie bedenken. Wenn Sie diese allerdings gewählt haben, dann gibt es kein zurück mehr und jeden Monat muss Ihre Umsatzsteuer bezahlt werden.
Ich empfehle Ihnen, von der Kleinunternehmerregelung bei einer Gewerbeanmeldung Gebrauch zu machen.
Dennoch: für Unternehmen sind Sie als Kleinunternehmer uninteressant, da diese keine Vorsteuer aus Ihrer Mehrwertsteuer beziehen können.
Viel Glück CONSULTER95