Mann arbeitet für ein US-Unternehmen - welche Steuerklasse hab ich?
Hallo zusammen, wir sind vor wenigen Monaten zurück aus den USA nach Deutschland gezogen. Mein Mann ist Amerikaner und arbeitet noch immer für ein amerikanisches Unternehmen, allerdings von Deutschland aus (remote). Unser Hauptwohnsitz ist jetzt in Deutschland (warten noch auf seine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis; gemeldet ist er hier aber schon). Er bekommt noch immer amerikanisches Gehalt auf sein amerikanisches Konto. Entsprechend zahlt er US-Steuern, jedoch keine in Deutschland.
Ich habe diesen Monat angefangen in Deutschland zu arbeiten. Wir haben einen Sohn. Welche Steuerklasse bin ich unter diesen Umständen? Danke!
3 Antworten
Das ist so nicht so einfach zu beantworten.
Es kommt schon einmal darauf an, wo diese amerikanischen Einkünfte zu besteuern sind, vermutlich der Schilderung nach in den USA. Aber man kann auch hier was nachlesen:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/95110_15/
Dann könnt Ihr Euch zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung von Ehegatten entscheiden.
Vorteil Zusammenveranlagung: Es wird der Splitting-Tarif angewendet
Nachteil Zusammenveranlagung: Die Einkünfte des Ehemanns werden mit einbezogen, entweder unter Anwendung des Progessionsvorbehalts oder unter "normaler" Besteuerung, dann mit Anrechnung der US-amerikanischen Steuer, nachzulesen hier:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/95110_23/
Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten ist es eben genau andersrum, die Einkünfte des Ehemanns bleiben außen vor, wenn die Einkünfte in USA besteuert werden, aber die Ehefrau wird praktisch wie eine Ledige behandelt.
Ihr könnt also wählen, ob die Ehefrau Steuerklasse IV oder III nimmt.
Wie man sieht, das Thema ist komplex, man sollte zumindest im ersten Jahr einen Steuerberater aufsuchen, der sich mit Auslandssachverhalten bzw. mit DBAs auskennt, das kann nicht jeder.
Vielen Dank für die sehr umfangreiche Erklärung. Das hilft mir sehr! Dies darf sicherlich kein Dauerzustand sein und der Weg zum Steuerberater ist ein guter erster Schritt. Vielen Dank!
Der Fall ist sehr komplex, wie @Petz1900 schon schrieb.
Zu beachten ist auch, dass Dein Ehemann auch trotz des Wohnsitzes in Deutschland auf Lebenszeit zusätzlich in den USA steuerpflichtig ist. Die USA sind eines der wenigen Länder, die die Steuerpflicht an die Staatsangehörigkeit knüpfen.
Damit nichts doppelt besteuert wird, dafür gibt es das DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung)mit den USA.
Die Frage, ob Ihr die Zusammenveranlagung, oder die Einzelveranlagung wählen solltet, wird eine Rechenaufgabe und die wird nur ein Steuerberater lösen können.
Daher schließe ich mich dem Rat von @Petz1900 an, nimm Steuerklasse IV und geht zum Steuerberater, wenn die erste Einkommensteuererklärung fällig wird. Es sollte ein Kollege sein, der auch in den USA einreichen kann.
Vielen Dank auch Ihnen für Ihre Zeit und die sehr hilfreiche Antwort! Steuerklasse lV habe ich glücklicherweise auch schon so bei meinem neuen Arbeitgeber angegeben. So richtig weiß ich aber nicht was ich tue. Hoffentlich finden wir einen guten Steuerberater. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Ihr solltet euch auf jeden Fall einen kundigen Steuerberater suchen. Je nachdem wie lange dein Mann schon von hier arbeitet kann das steuerlich grenzwertig sein so dass evtl eine Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben vorliegen könnte.