Lebenslange Freiheitsstrafe durch gewerbsmäßigen Betrug in extrem großen Stil?

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Nein, eine Gesamtstrafenbildung kann nur zu einer Lebenslänglichen Freiheitsstrafe führen, wenn ein Verbrechen enthalten ist, für das eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt werden kann. § 54, Abs. 1 + 2StGB.

Für gewerblichen Betraug ist die Höchsstrafe 10 Jahre. Mir ist nur ein einziger Fall bekannt, wo durch die tateinheitlichen, bzw. tatmehrheitlichen Straftaten der Urkundenfälschung und Insolvenzverschleppung diese Höchststrafe auf insgesamt 11,5 Jahre erhöht wurde. Nach meiner Kenntnis die höchste zeitlliche Freiheitsstrafe, ohne das ein Tötungsdelikt beteiligt war.

Es handelte sich um den Gründer von Flowtex Manfred (Manni) Schmieder.

Seine Geschichte wurde im Fernsehfilm "Big Manni" gezeigt. Sehr sehenswert.

https://de.wikipedia.org/wiki/FlowTex

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.