Kündigungsfrist von einem möbilierten WG-Zimmer?
Hallo,
hat der Hauptmieter den Recht einen Kündigungsfrist von 3. Monaten im Vertrag einzustellen, obwohl nach Gesetzt ein möbiliertes Zimmer in einer WG in einem Monat gekündigt werden könnte? Wer hat Recht?
2 Antworten
Selbstverständlich kann Dein Vermieter auch hinsichtlich eines möblierten ! Zimmers eine auf 3 Monate verlängerte Kündigungsfrist im Vertrag festlegen.
Selbstverständlich kann Dein Vermieter auch hinsichtlich eines möblierten ! Zimmers eine auf 3 Monate verlängerte Kündigungsfrist im Vertrag festlegen.
Falsch: Das kann er n. § 573c (4) BGB ausdrücklich nicht, soweit es sich tatsächglich um "Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB" handelt. Genau das darf der Fragestellung nach aber bestritten werden :-)
obwohl nach Gesetzt ein möbiliertes Zimmer in einer WG in einem Monat gekündigt werden könnte
Das könnte es eben nur dann, wenn der Vermieter diesen Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
Meint, Vollausstattung und vertragliche (!) Verpflichtung zu Ersatzbeschaffung bei Verschleiß oder Beschädigung.
Andernfalls handelt es sich um unentgeltliche Gebrauchsüberlassung, also Leihe, ähnlich der einer Einbauküche.
Und hier gilt eben durchaus, dass
der Hauptmieter den Recht einen Kündigungsfrist von 3. Monaten im Vertrag einzustellen,
hat.
G inager761