Kontoschliessung?
Hallo,
aufgrund von Umzug hatte ich mein Konto nachgezogen. Kurz vor der Schließung habe ich noch Zahlungen getätigt. Bei einer hat sich herausgestellt, dass diese nicht abgebucht werden konnte. Die Kartenzahlung erfolgte mit PIN Eingabe, ggf. auch mit Unterschrift.
Wer hat Schuld dass die Zahlung nicht abgebucht werden konnte? Das Konto war selbstverständlich gedeckt.
Der Betrag wurde meines Erachtens für das Unternehmen geblockt und sollte abgebucht werden können. Auch nach Kontoschliessung.
Vielleicht kann hier jemand Licht in die Sache bringen.
Warum fragt man da nicht die betreffende Bank??
Schon passiert. Auf den Kontoauszug warte ich noch.
3 Antworten
Die Schuld trifft dich, da es mit Unterschrift gewesen sein muss. Hier gibt es keine Zahlungsgarantie und die Bank weiß bei Schließung auch nicht, ob du noch irgendwo mit Unterschrift bezahlt hast. Die Bank erfährt davon erst, wenn Ihr die Lastschrift vorgelegt wird.
Wäre es mit Pin, gäbe es eine Zahlungsgarantie und die Bank hätte das Konto auch nicht schließen können, bis der vorgemerkte Umsatz gebucht wurde.
Wenn die Zahlung vor der Kontoauflösung erfolgt ist, müsste sie eigentlich auch noch eingelöst werden (zumindest bei Zahlung mit PIN wird diese vorgemerkt und entsprechend berücksichtigt). Bei Zahlung mit Unterschrift hättest du die Auflösung des Kontos erst nach der Abbuchung vornehmen dürfen. Darum wird meistens empfohlen, das alte Konto noch für ein paar Wochen bestehen zu lassen.
Der Betrag wurde meines Erachtens für das Unternehmen geblockt und sollte abgebucht werden können. Auch nach Kontoschliessung.
Das kann so nicht stimmen, denn nach Kontoschließung löst keine Bank noch irgendwas ein.
Ganz alleine DU bist verantwortlich!
Ein Konto schließt man im Übrigen erst dann, wenn man sicher ist, dass man an alles gedacht hat und alles abgebucht wurde.
Das alte Konto sollte also parallel mind. 4 Wochen zum neuen bestehen.