Kontopfändung von der Ex- kindesunterhalt
hallo erst mal... habe folgenden sche....ß annä hacken
hatte letzte woche den ogv hier wegen einer anderen sache ,nun hat der mir gesteckt das meine ex ein vollstreckungsdingens erwirkt hat wegen unterhalt fürs kind. dieser vollstreckungsbescheid liegt schon seit 20.01.2012 bei ihm und ich habe nix vom gericht erhalten also ich wuste von nix. nun hab am 30.03.12 kontopfändung wie kann ich dagegen vorgehen und kann ich das p-konto nachträglich einrichten und über mein geld wieder zuverfügen ..miete strom usw. muss auch bezahlt werden .
vielen dank im voraus stefan
2 Antworten
was ist aber wenn bei der Anhörung das Gericht auf keinerlei Argumente eingeht warum und weshalb man weniger zahlen will und nur kann, aber sich nur auf die bescheuerte DÜ-Tabelle beruft (welche ja noch nicht einmal Gesetz ist sondern nur einen Anhaltspunkt bieten kann und soll ) und nicht links und rechts schaut.Die Lebenshaltungskosten und alles drum herum sind weit mehr gestiegen als die Gehälter. Wo bekommt man noch z.B. eine Wohnung für 360 € warm und warum bekommt ein Kind mehr (Unterhalt z.B. 377 €+ Kindergeld 184 € )Geld als wir 2 Erwachsene ( ca. 260 €) zu leben haben. Denn das Geld streicht die Ex ein und sonst nichts und lebt kostenfrei mit ihrem neuen Partner (wieder geheiratet im Mai 2012) Einfach nur eine Existenz vernichten ist wohl das Ziel , nicht mehr und weniger !!!!!!
Dein Konto ist zwar seit dem 30.03. wegen der Pfändung gesperrt, Du hast aber ab diesem Zeitpunkt vier Wochen Zeit, das Konto in ein P-Konto umzuwandeln; das geschieht i.d.R. innerhalb von 4 Tagen ab Antragseingang bei der Bank (gesetzliche Mindestvorschrift, manche Banke sind auch schneller).
Danach ist das Konto erstmal innerhalb des Mindestfreibetrages von € 1.028 wieder frei. Brauchst Du mehr oder steht Dir ein höherer Freibetrag zu - z.B. wegen Unterhaltsverpflichtungen o.ä. -, dann musst Du das gesondert bescheinigen lassen (Schuldnerberatung, Rechtsanwalt) und der Bank vorlegen.
Wenn Du gegen die Pfändung selbst vorgehen willst, hilft nur der Kontakt zum pfändenden Gläubiger oder dessen Anwalt.
That's it.
Weitere Fragen gerne.