Kommt es oft vor, dass bei Ehrenmordprozessen nur eine Verurteilung wegen Totschlags möglich ist?
1 Antwort
Nur Totschlag (§ 212, Abs. 1 StGB):
1. Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Kanntrotzdem wie Mord mit Lebenslänglich (LL) bestraft werden. Die Frage ist, ob Mordmerkmale erfüllt sind, nur dann ist es Mord (§ 211 StGB):
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet
Beim sogenannten Ehrenmord geht es meist um gekränkte Eitelkeit ("mich verlässt man nicht" "Du kannst Deinen Mann nicht verlassen, das verletzt die Ehre unserer Familie").
Die betreffende Person ist sich wegen dieser Situation der Gefahr bewusst. Heimtücke entällt somit. Man kann da als Gericht fast nur über die niederen Beweggründe rankommen.