Koch Ausbildung (17Jahre alt) 11h am Tag?
Hallo, wie im Titel schon beschrieben bin ich 17 Jahre alt und arbeite 11 Stunden am Tag in der Ausbildung zum Koch. Mit Berufsschule (Immer Montags und jede zweite Woche am Freitag) die 8 Stunden beträgt komme ich auf 52 Stunden (nur Montag Berufsschule). Und 2 Tage frei sind einberechnet (oft auch nur 1 Tag frei).
Gehalt Brutto = 795€. Überstunden werden "weggeworfen".
Ist das legal????
Personalmangel besteht aber solche Arbeitszeiten für einen Azubi??
1 Antwort
Die Arbeitszeit des Auszubildenden ist grundsätzlich im Ausbildungsvertrag festzulegen. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die wöchentliche Arbeitszeit für Arbeitnehmer nicht mehr als 48 Stunden betragen. Das ist die Höchstgrenze, die sich durch eine tarifvertragliche Verlängerung der Arbeitszeiten ergeben darf.
Für minderjährige Auszubildende sind es nur 40 Wochenstunden. Die tägliche Höchstarbeitsdauer beträgt acht Stunden. Ausnahmsweise dürfen Jugendliche bis zu einer halben Stunde länger an einem Werktag beschäftigt werden, wenn an einem anderen Werktag, die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt wurde.
In Tarifverträgen sind grundsätzlich geringe Abweichungen möglich: So ist eine Arbeitszeit bis zu neun Stunden täglich, 44 Stunden wöchentlich und bis zu fünfeinhalb Tagen in der Woche denkbar - aber nur unter Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden in einem Ausgleichszeitraum von zwei Monaten.
Regelmäßig Überstunden – ohne zusätzliche Vergütung?Auch Überstunden scheinen ein Thema zu sein, mit dem sich Azubis immer wieder beschäftigen müssen. Laut DGB-Ausbildungsreport leistet gut ein Drittel (34,1 Prozent) der befragten Auszubildenden regelmäßig Überstunden - davon 11,9 Prozent sogar ohne einen finanziellen Ausgleich.
Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben klar: Zwar existieren für Arbeitnehmer grundsätzlich keine Vergütungsregelungen für geleistete Überstunden, eine Ausnahme macht jedoch das BBiG für die zur Berufsausbildung beschäftigten Personen. § 17 Abs. 3 BBiG ist insofern eine Sonderregelung, wonach Überstunden besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen sind.
Fazit: Was dein AG dort betreibt ist im hohen Maße rechtswidrig!